Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

Wir erinnern uns: Die €DU hatte in ihrem Antrag Sicherer Radverkehr in Düren – Radvorrangroute durch Birkesdorf ändern behauptet:

  • Es gibt keine Möglichkeit einer guten Führung des Radverkehrs auf Zollhaus-/Nordstraße, weil dort lediglich die Realisierung von Schutzstreifen möglich wäre.
  • Zu dieser Einschätzung kommt das beauftragte Planungsbüro.

In seiner Präsentation hatte das Planungsbüro zwar festgestellt, dass nur ein Schutzstreifen möglich sei, falls die gesamte Radvorrangroute (RVR) aus ein und derselben Führungsform bestehen soll. Davon ist aber nirgendwo – außer im €DU-Antrag – die Rede.

Natürlich werden die in Düren geplanten RVR je nach den vor Ort gegebenen Raum- und Verkehrsverhältnissen aus den unterschiedlichsten Teil-Stücken bestehen (müssen), die dann irgendwann mal die (mehr oder weniger) zusammenhängenden Vorrangrouten darstellen sollen. Wir sind ja schließlich nicht in Holland! Das weiß auch die €DU ganz genau. Schließlich hat sie sich bereits bei der allerersten konkreten Planung an der Valencienner Straße erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Qualitätskriterien für RVR eben nicht durchgehend eingehalten werden. Es könnten ja ein paar Pkw-Parkplätze oder weitere lieb gewonnene Autofahrer-Privilegien betroffen sein…



Zeigt mir eine einzige RVR, die von vorne bis hinten Fahrradstraße, geschützter Radstreifen, separierter Radweg oder was auch immer ist. So etwas wird es in Düren nicht geben!

Trotzdem suggeriert die €DU mit ihrem Antrag wider besseren Wissens, dass die gesamte RVR entlang Zollhaus- und Nordstraße aus einem durchgehenden Schutzstreifen bestehen müsste. Und dass außer Schutzstreifen nix Anderes möglich sei.

Und – noch besser: Sie erweckt damit außerdem den Anschein, als ginge es ihr darum, die Qualitätsstandards der kommenden Dürener Radvorrangrouten sicherzustellen. Das ist schon heute ein guter Witz, der sich wahrscheinlich als Running Gag durch die gesamte Umsetzung des städtischen RVR-Konzeptes ziehen wird. Man darf darauf gespannt sein, wie die €DU demnächst mit angeblichen Sicherheitsbedenken sichere Radinfrastruktur zu verhindern versuchen wird…



Da ich selbst an der Bezirksausschusssitzung, auf die sich der Antrag bezieht, teilgenommen hatte, dort aber seitens des Planungsbüros weder etwas über die Unmöglichkeit einer Radvorrangroute auf der Hauptachse, noch über die grundsätzliche Unvereinbarkeit von Schutzstreifen und Radvorrangrouten gehört hatte, hatte ich da mal nachgefragt. Beim Planungsbüro, bei der Verwaltung, bei den Antragstellern und den Ausschussvorsitzenden…

Ich war überrascht, wie schwierig bis unmöglich es sein sollte, ein paar konkrete Antworten auf ein paar schlichte, sachliche Fragen zum Inhalt einer öffentlichen Bezirksausschusssitzung zu erhalten. Um das ganze Gedöns rund um den lächerlichen €DU-Antrag an dieser Stelle abzuschließen, hier die letztendliche Zusammenfassung:

  • Das Planungsbüro durfte sich nach der Sitzung nicht mehr zur Sitzung äußern. Maulkorb mit Verweis auf Zuständigkeit der Verwaltung.
  • Die Verwaltung wollte/konnte/durfte auch nichts sagen und verwies mich auf das (bald kommende?) Bürgerbeteiligungsverfahren, in dem „die geballte Fachkompetenz“ anwesend sein wird, um alle Fragen zu beantworten – oder auch nicht…
  • Der Bezirksausschussvorsitzende bestätigte mir zumindest indirekt, dass das Planungsbüro nicht zur Einschätzung gekommen sei, dass eine Radvorrangroute auf der Hauptachse nicht realisierbar wäre. Ein klares Ja oder Nein auf eine simple Ja-Nein-Frage gab es nicht. Das Protokoll der BzA-Sitzung sorgte für ebenso wenig Klarheit wie die Präsentation des Planungsbüros.
  • Im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz wurde der €DU-Antrag letztendlich mit den Stimmen der Koalition Zukunft mehrheitlich abgelehnt, nachdem sowohl seitens unseres ADFC-Vertreters als auch durch den Ausschussvorsitzenden darauf hingewiesen wurde, dass der Antrag auf einer falschen Behauptung beruht. Das Planungsbüro habe die RVR auf der Hauptachse gar nicht kategorisch ausgeschlossen, wie es im Antrag behauptet wird. Das Protokoll der Sitzung liegt momentan noch nicht vor.


Ein paar Stunden vor Beginn der o.g. MUK-Sitzung bekam ich dann tatsächlich doch noch ein paar Antworten auf meine Fragen. Wobei „Antworten“ wohl das falsche Wort ist. Der Phrasendreschmaschine entsprungene Politiker-Neusprech-Floskeln trifft es wohl eher:

1.  Sie schreiben: “Nach der jüngsten Sitzung des BZA Birkesdorf steht endgültig fest, dies ist über die Achse Nordstrasse-Zollhausstrasse nicht zu realisieren. Zu dieser Einschätzung kommt das beauftragte Planungsbüro. Es sieht keine Möglichkeit, eine gute Führung des Radverkehres vornehmen zu können, weil ledigltch die Realisierung von Fahrradschutzstreifen möglich wäre.”
Hat das Planungsbüro in der Ausschusssitzung mitgeteilt, dass
a) die geplante RVR ausschließlich aus Schutzstreifen bestehen müsste/könnte und
b) dass Schutzstreifen und Radvorrangrouten unvereinbar sind?
In meiner Mitschrift der Sitzung sowie in meiner Erinnerung ist das nicht der Fall.

Fahrbahnquerschnitt und Verkehrsbelastung durch den ÖPNV und den MIV erlauben keine Einrichtung einer Radvorrangroute auf der Achse Zollhausstrasse – Nordtstrasse, da sich die erforderlichen Standards wegen der berechtigten Ansprüche der weiteren Verkehrsteilnehmer hier nicht darstellen lassen. 

2. Schließt das Radvorrangrouten-Konzept der Stadt Düren grundsätzlich Radvorrangrouten aus, wenn sie sogenannte Schutzstreifen beinhalten?
Falls dem so ist: Werden Sie diesen Umstand auch bei den noch folgenden Radvorrangroutenplanungen bemängeln und sich für bessere Radverkehrsführungen aussprechen? Gibt es hierzu schon konkrete Vorstellungen?

Radvorrangrouten können auch Schutzstreifen beinhalten, wenn erforderlich.

3. Da Sie keine sichere Radvorrangroute auf der Birkesdorfer Hauptachse für realisierbar halten: Wie sieht der Umgestaltungsplan Ihrer Fraktion für die Nord- und Zollhausstraße aus?

Die Umgestaltung muss den berechtigten Ansprüchen aller Verkehrsteilnehmer genügen und muss zugleich den Fortbestand des Nahversorgungszentrums Birkesdorf gewährleisten.

4. Ist das ISEK Birkesdorf “weiterhin der Handlungsrahmen für Politik, Verwaltung und die Akteure vor Ort”, wie auf der Website der Stadt Düren zu lesen ist?

Ja.


Ziemlich viele Worte für ziemlich wenig Inhalt. Auf meine abschließend folgende Mail erwarte ich keine sinnvolle Antwort mehr. Im MUK hat die €DU auch nicht weiter Stellung zu ihrer Falschaussage bezogen. Trotzdem pro forma:

Guten Tag,

vielen Dank für die Rückmeldung. Allerdings bezog sich meine 1. Frage darauf, was tatsächlich vom Planungsbüro während der Bezirksausschusssitzung gesagt wurde – nicht auf Ihre persönliche Einschätzung. Hierzu bitte ich erneut um Rückmeldung, da meine persönliche Mitschrift und meine Erinnerung der Sitzung dies nicht bestätigt.

In Zusammenhang dessen mit dem Punkt „Schutzstreifen“ weise ich darauf hin, dass Ihr Antrag diesbezüglich wenigstens missverständlich, aus meiner Sicht sogar irreführend ist, da suggeriert wird, dass entweder die RVR allein aus Schutzstreifen bestehen würde, oder es ausgeschlossen sei, dass RVR teils auch aus Schutzstreifen bestehen können. Beides ist sachlich nicht korrekt.

Vielleicht können Sie das ja später im MUK klarstellen.



Was bisher geschah – oder auch nicht…


Ausblick:

Demnächst mal ein Blick auf den sozialdemokratischen Umgang mit Sachlichkeit und auf die Transparenz von Politik & Verwaltung in Sachen Birkesdorfer Verkehrsdaten…