Das Thema Parken und Halten ist nicht so einfach, wie es zunächst den Anschein macht. Zwischen den einzelnen Bezeichnungen gibt es Unterschiede. Dazu kommt, dass sie an gewisse Verkehrsregeln geknüpft sind. Werden diese ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch wie sieht das Ganze im Detail aus?

Die Bedeutung von Halten und Parken
Halten und Parken sind die beiden Hauptbegriffe, wenn es darum geht, dass ein Fahrzeug zum Stehen gebracht wird. Unterschiede gibt es in Bezug auf die jeweilige Intention des Fahrers.
Während das Halten grundsätzlich mit einer bewussten Entscheidung einhergeht, bei der man das Fahrzeug auf dem rechten Fahrbahnrand abstellt oder auf dem Seitenstreifen, wird das Parken stattdessen auch als Abstellen bezeichnet.
Beim Parken verlässt der Halter für gewöhnlich das Fahrzeug und bleibt ihm mindestens über einen Zeitraum von drei Minuten fern, beziehungsweise außerhalb des Sichtkontakts. Gleichwohl ist es wichtig, beim Parken gewisse Richtlinien einzuhalten. Das heißt im Einzelnen:
● platzsparend parken (idealerweise auf ausgewiesenen Parkflächen)
● genügend Platz zu den Seiten lassen, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern
● ausreichend Platz lassen, um gefahrlos rangieren zu können
Generell sollte beim Parken stets gewährleistet sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Wo ist das Halten und Parken verboten?
Was in Bezug auf das Halten und Parken erlaubt, beziehungsweise verboten ist, ist in der regulären Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Sowohl das Halten als auch Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht klar mittels Beschilderung verboten ist. Sofern beim Parken sämtliche oben aufgeführten Richtlinien eingehalten werden, ist es ohne etwaige Strafe erlaubt.
Allerdings gibt es ganz klar gewisse Stellen, an denen das Halten und Parken grundsätzlich verboten ist. Beim Halten handelt es sich um die Folgenden:
● Stellen, die unübersichtlich sind
● Bahnübergänge
● auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen
● vor einer scharfen Kurve
● vor einer Feuerwehrzufahrt
● an Ein- und Ausfädelungsstreifen
● auf sehr eng angelegten Straßen
● 10 Meter vor einem Lichtzeichen
● Stellen, bei denen klar ein Halteverbot beschildert ist
Beim Parken sieht es mit den Verboten unterdessen wie folgt aus:
● innerhalb von 5 Metern vor, sowie hinter einer Kreuzung oder Einmündung
● auf engen und schmalen Straßen
● vor einer Grundstücksein- und -ausfahrt
● auf einem Schachtdeckel
● an Stellen, an denen der Bordstein abgesenkt ist
● vor einem Lichtzeiten
● auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen
● an Stellen, wo das Verbot klar per Beschilderung erteilt wurde
Hält sich ein Fahrer nicht an die Vorgaben und er wird erwischt, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, ist vom jeweiligen Vergehen abhängig. Neben einem Bußgeld können außerdem Punkte in Flensburg verzeichnet werden, sowie ein Fahrverbot. Letzteres wird jedoch meist nur dann verhängt, wenn es zuvor zu mehreren Vergehen dieser Art gekommen ist.
Gibt es etwaige Sonderregelungen?
Für Fahrzeuge mit einem Gewicht ab 7,5 Tonnen gibt es beim Halten und Parken Sonderregelungen. Für LKWs gilt in gewissen Bereichen ein generelles Parkverbot.
Mit dazu gehören nicht nur Klinikgebiete, sondern auch Kur- und Wohngebiete. Sie müssen sich außerdem an gewisse Parkzeiten halten. Innerhalb von Ortschaften ist das Parken zwischen 22 und 6 Uhr nicht gestattet, ebenso wie an Sonn- und Feiertagen. Eine Ausnahme gibt es nur, sofern klar gekennzeichnete Parkflächen vorhanden sind. Endhaltestellen für Linienbusse dürfen während dieser Zeit ebenfalls genutzt werden.
Wichtig: Für Kfz-Anhänger gibt es ebenfalls die Regelung, dass sie nicht länger als 14 Tage an ein und derselben Stelle parken dürfen.
Wie hoch sind die Bußgelder fürs Falschparken und Falschhalten?
Die Höhe eines jeden Bußgeldes ist grundsätzlich von den jeweiligen Begebenheiten abhängig. Hier folgen daher einmal zwei Tabellen, die einen guten Eindruck liefern.
Beim Falschparken gilt die folgende Tabelle:

Die Liste umfasst noch deutlich mehr Bußgelder, die allerdings auch geringfügiger ausfallen können.
Kommen wir nun zur Liste der Bußgelder des Halteverbots:

Wie man an beiden Tabellen sehr gut erkennt, ist das Halten nicht unbedingt weniger strafbar. Daher lohnt es sich nicht, es wirklich herauszufordern, sondern sich stattdessen an die Regeln zu halten.
Gastbeitrag von S. Sappok, www.bussgeldkatalog.net
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