Parkplatz statt Radweg

Die Kanalsanierungen in Düren schreiten voran. So auch an der Mateserstraße, wo die Bauarbeiten zwischenzeitlich zu Sperrungen der Durchfahrt entlang der Veldener Straße geführt haben.

Damit einher ging auch die „Umwidmung“ eines Teils des geschützten Radstreifens aka „Protected Bike Lane“. Während der Sperrung der Veldener Straße hatte die Stadt Düren stadtauswärts hinter der Malteserstraße ohne Vorankündigung mal schnell ein paar Anwohner-Parken-Schilder nebst dem Radweg aufgestellt und aus dem geschützten Radstreifen kurzerhand eine Pkw-Park-Zone gemacht.


Parkplätze statt Radweg. Einen Hinweis auf das Ende des benutzungspflichtigen Radwegs gab es nicht.

Bequemlichkeit fürs Auto-Parken ist wichtiger als Sicherheit für Radfahrende

Als die Sperrung der Veldener Straße nach einigen Tagen aufgehoben wurde, die Parkplatz-Beschilderung auf dem Radweg allerdings bestehen blieb, habe ich im Namen der ADFC-Ortsgruppe beim Tiefbauamt nachgefragt und um Wiederherstellung des Radwegs gebeten:

Sehr geehrte…, 
obwohl die Veldener Straße auf der Höhe Malteserstraße stadtauswärts wieder für den Verkehr (inkl. Radverkehr) freigegeben wurde, wird es Autofahrenden durch die Beschilderung weiterhin gestattet, auf dem geschützten Radstreifen hinter der Malteserstraße zu parken. (Siehe Foto.)
Wir bitten um Entfernung der entsprechenden Schilder, da die aktuelle Situation Überholmanöver ohne Einhaltung des Mindestabstands sowie Dooring begünstigt. Außerdem könnte sie zu einem „Gewöhnungseffekt“ führen.
Mit freundlichen Grüßen…

Mail ans Tiefbauamt, 02.04.2026

Eine Antwort kam (sechs Tage später) von der Dürener Stadtentwässerung – neuerdings offenbar die städtischen Experten und Ansprechpartner für Mobilität und Straßenrecht:

Die von Ihnen angesprochene Situation wurde im Zusammenhang mit der laufenden Baumaßnahme in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, der Bauleitung der Stadtentwässerung Düren und dem Verkehrssicherer bewusst so geregelt.  Die derzeit ausgewiesene Parkmöglichkeit dient insbesondere dazu, die Erreichbarkeit für Anlieger, Liefer- und Baustellenverkehre sowie mobilitätseingeschränkte Personen (angrenzendes Wohnhaus der Lebenshilfe) weiterhin sicherzustellen, da im Umfeld baubedingt Parkraum entfallen ist. Im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung wurde daher eine Abwägung aller betroffenen Verkehrsarten vorgenommen.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund der vorhandenen markierten Schutzzone ein gewisser Sicherheitsabstand zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem fließenden Verkehr vorliegt und somit auch nicht die nach §5 Abs. 4 StVO vorgegebene Breite zum Überholen gegeben ist. Demnach stellt die aktuelle Lösung einen vertretbaren Kompromiss dar, um sowohl die Belange des Radverkehrs als auch die notwendigen Anforderungen des Anlieger-, Liefer- und Baustellenverkehrs während der Baumaßnahme zu berücksichtigen. Beachten Sie bitte, dass diese Regelung zeitlich auf die Dauer der Maßnahme begrenzt ist.

Stadtentwässerung Düren, 08.04.2026 (Hervorhebungen von mir.)

Auf dem davor liegenden Stück des geschützten Radstreifens (zwischen Johanniterstraße und Malteserstraße) wurde der geschützte Radstreifen bis dahin allerdings nicht zum Pkw-Parken freigegeben. Das (doppelte) absolute Halteverbot blieb bestehen.

Der „vertretbare Kompromiss“, den die Behörden für dieses Teilstück ausgeheckt hatten, bestand offensichtlich darin, mehrmals pro Woche neue „Regeln“ aufzustellen. Erst wurde eine Umleitung für den Radverkehr (über Johanniterstraße und Neue Jülicher Straße) ausgeschildert, die Durchfahrt geradeaus aber weiterhin ermöglicht. Mal wurde die Durchfahrt direkt an der Johanniterstraße ganz offen gelassen, mal komplett versperrt. Dann folgte ein Verbotsschild für den Radverkehr, das kurz darauf aber wieder umgedreht wurde und wieder verschwand. Mal wurde die Einfahrt auf der gesamten Fahrbahn abgesperrt, mal nur die Auto-Spur… Baustellenmanagement vom Feinsten.

Was allerdings die ganze Zeit (zumindest nach Beschilderung) blieb, war das absolute Halteverbot auf dem geschützten Radstreifen – ausgewiesen durch den Radweg selbst und durch das Absolute-Halteverbot-Schild, das wohl für die Auto-Fahrbahn gelten muss, denn auf dem geschützten Radstreifen herrscht ja eh komplettes Halteverbot.

Ungeachtet der wenigstens bzgl. Parkverbot eindeutigen Regelung parkten trotzdem jeden Tag jede Menge Autos stundenlang auf dem geschützten Radstreifen – offensichtlich ohne jegliche Konsequenz. Kein Ordnungsamt und keine Knöllchen weit und breit…



Da der „geschützte Radstreifen“ also auch stadtauswärts vor der Malteserstraße – ohne jegliche entsprechende Beschilderung – eigenmächtig von Pkw-Abhängigen zum Parkplatz umgedeutet wurde, wendete ich mich am 19. April erneut an die mit der Sache offiziell Befassten . Der E-Mail-Verteiler war seitens der Stadt von einer auf vier Adressen erweitert worden.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Stellungnahme bzgl. des Umgangs mit den Pkw, die stadtauswärts vor der Malteserstraße auf dem geschützten Radstreifen Veldener Straße parken. Hier ist keine Pkw-Parkmöglichkeit ausgeschildert. Siehe Foto.  
Außerdem bitte ich a) um Versetzung des Tempo-30-Schildes auf den Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen solange die aktuelle Fahrbahnführung besteht, und b) um die Platzierung des Verkehrszeichens 277.1 (Zweirad-Überholverbot). Begründung: Siehe Video: https://youtu.be/FBn5hHKaHHI.
Mit freundlichen Grüßen…

E-Mail an Tiefbauamt, Stadtentwässerung…, 19.04.2026

Elf Tage später gab es eine Antwort:

Sehr geehrter…,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Hinweise zur Verkehrssituation im Bereich Veldener Straße/ Malteserstraße. Wie bereits erläutert, wurde die derzeitige Verkehrsführung im Zusammenhang mit der aktuellen Baustelle für einen befristeten Zeitraum eingerichtet.
Die Umsetzung der Verkehrsregelung erfolgt auf Grundlage einer mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmten verkehrsrechtlichen Anordnung.
Die aktuelle Beschilderung sowie die Führung des Verkehrs entsprechen den darin festgelegten Vorgaben.
Vor diesem Hintergrund wird an der bestehenden Regelung festgehalten, da sie unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine geeignete und abgestimmte Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden darstellt.
Für Ihre Hinweise und Ihr Engagement danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen…

E-Mail Stadtentwässerung Düren, 30.04.2026 (Hervorhebung von mir.)

Tags darauf wurde die Durchfahrt auf der Veldener Straße wieder freigegeben. Radfahrende konnten das vordere Teilstück des geschützten Radstreifens wieder befahren – falls zufällig mal keine Falschparker dort ungestraft parkten. Noch eine Nachfrage an die „Verkehrsexperten“:

…vielen Dank für die Rückmeldung. Wie das Parken von Pkw auf einem „geschützten Radstreifen“ ohne eine Freigabe durch entsprechende Beschilderung den festgelegten Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde entsprechen kann, erschließt sich mir zwar nicht, aber da die stadtauswärtige Durchfahrt heute wieder freigegeben wurde, gehe ich davon aus, dass a) auf dem Teil vor der Maltesertstraße wieder die normalen Regeln der StVO gelten (…)
Da aufgrund des Gewöhnungseffektes wohl leider damit zu rechnen ist, dass trotz Normalisierung der Beschilderung/Verkehrsregeln weiterhin auf dem geschützten Radweg geparkt wird (siehe Beispiel-Foto von heute), bitte ich um kurze Rückmeldung, ob entsprechende Kontrollen stattfinden werden.
Können Sie mir bitte mitteilen, wann mit der Wiederherstellung des geschützten Radstreifens bzw. mit der Rücknahme der temporären Park-Regelung zu rechnen ist?
Mit freundlichen Grüßen…

E-Mail an Stadtentwässerung, Tiefbauamt, 30.04.2026

Am 12. Mai kam dann die Antwort, die zwar – wie zuvor – nur Teile meiner Fragen beantwortete, aber immerhin eine Info zur Dauer der „temporären“ Radweg-Wegnahme beinhaltete:

Die temporäre Parkraumregelung wird mit Abschluss der Baumaßnahme Malteserstraße aufgehoben. In diesem Zuge wird ebenfalls die ursprüngliche Führung des geschützten Radstreifens wieder eingerichtet.
Derzeit ist mit der Fertigstellung der Arbeiten, um den Jahreswechsel 2026/2027 zu rechnen.

E-Mail Stadtentwässerung Düren, 12.05.2026 (Hervorhebung von mir.)

Parkplatz statt Radweg, Teil II

Das war allerdings nur ein Teil der Wahrheit. Denn kurz darauf wurde vor diesem Teilstück des geschützten Radstreifens ein Radweg-Ende-Schild aufgestellt – ergänzt durch weitere Anwohner-Parken-Schilder.

Damit wurde also auch dieser Teil des „wichtigen Stücks sicherer Infrastruktur“ (siehe Pressemitteilung der Stadt Düren vom 04.06.2024) für den Radverkehr gesperrt. „…viele Menschen fahren diese Strecke schon mit dem Fahrrad und wir hoffen, dass es in Zukunft noch mehr werden“, floskelte Bürgermeister Frank Peter Ullrich, der selbst nicht als Radfahrer bekannt ist, damals.

Mit diesem „wichtigen Stück sicherer Infrastruktur“ ist jetzt wohl erstmal Schluss. Aber hey – es handelt sich ja nur um eine „temporäre“ Maßnahme. Anfang nächsten Jahres – also in etwa sieben Monaten (!) wird der geschützte Radstreifen ja voraussichtlich wieder freigegeben. Es sei denn, die €DU setzt ihre Forderung nach Abriss/Rückbau des gesamten Radwegs in der Auto-Auto-über-alles-Koalition doch noch durch. Im aktuellen Koalitionsvertrag mit der sPD ist zwar nur noch von einer „Optimierung“ der Protected Bike Lane die Rede, aber was sind Koalitionsvertragsankündigen schon wert? Zumal sich €DU und sPD bis heute standhaft weigern, Auskunft darüber zu geben, wie sie sich diese angebliche „Optimierung“ vorstellen. Alle diesbezüglichen Anfragen blieben unbeantwortet.



Fun Fact 1: Momentan ruft der Bürgermeister wieder zum alljährlichen STADTRADELN auf:
„Das Ziel der Kampagne ist klar: Möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen und so aktiv dazu beizutragen, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Doch beim STADTRADELN geht es um mehr als nur Zahlen und Kilometer. Es geht um Gemeinschaft, um Freude an Bewegung und darum, unsere Stadt aus einer neuen Perspektive zu erleben. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, beim Einkaufen oder in der Freizeit – jeder geradelte Kilometer zählt. Ich lade Sie daher herzlich ein: Machen Sie mit! Gründen Sie Teams, schließen Sie sich bestehenden Gruppen an oder radeln Sie einfach für sich – jeder Beitrag ist wertvoll. Gemeinsam können wir zeigen, wie viel Potenzial in unserer Stadt steckt, wenn wir nachhaltige Mobilität aktiv leben.“ (Quelle: Dürens STADTRADELN-Seite)

Alle Radfahrenden, die schon mal mit 50-60kmh und wenigen Zentimetern Abstand von einem Pkw/Lkw überholt wurden – vielleicht, weil sie von einem Falschparker auf die Fahrbahn gezwungen wurden -, freuen sich bestimmt schon auf das klimaschützende Sammeln von STADTRADELN-Kilometern für die Stadt, die sich so vehement und konsequent für sicheren Verkehr für „alle Verkehrsteilnehmenden“ einsetzt. 🚘

Herzliche Einladung zum STADTRADELN-„Team Greenwashing“!


Fun Fact 2: Auf freundliche städtische Einladung wird selbstverständlich auch außerhalb der neuen Anwohner(*hüstel)-Parkbereiche doof in der Gegend herumgestanden. Egal ob Baustelle oder nicht, beschildert oder unbeschildert, erlaubt oder nicht erlaubt…




Überholabstände

Radfahrende müssen sich nun noch monatelang die Fahrbahn mit den ach so rücksichtsvoll und regelkonform fahrenden Automobilisten teilen. Und das ist überhaupt kein Problem, es braucht auch kein entsprechendes Überholverbotsschild, denn schließlich weist die Dürener Stadtentwässerung darauf hin, „dass aufgrund der vorhandenen markierten Schutzzone ein gewisser Sicherheitsabstand zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem fließenden Verkehr vorliegt und somit auch nicht die nach §5 Abs. 4 StVO vorgegebene Breite zum Überholen gegeben ist.“ Und wo keine ausreichende Fahrbahnbreite zum sicheren und regelkonformen Überholen von Radfahrenden gegeben ist, wird auch nicht überholt.

Eine bestechende Logik, die wahrscheinlich aus den praktischen Realitätserfahrungen der „Verkehrsexperten“ erwachsen ist. Oder aus einem motonormativen Zerrbild einer Auto-zentrierten Weltanschauung, in der die allgegenwärtigen Geschwindigkeitsverstöße, Falschparker usw. gar nicht vorkommen, sondern aus ideologischen Gründen im Rahmen einer selektiven Wahrnehmung „im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden“ ausgeblendet werden. Dieser Logik folgend könnte man eigentlich jegliche Verkehrskontrollen abschaffen.

Fakt ist: Genau wie bei allen anderen Verkehrsregeln, schert sich ein (nicht näher bezifferter) Teil der Autofahrenden auch nicht um die vorgeschriebene Einhaltung des Mindestabstands von 1.5 – 2 Metern beim Überholen von Radfahrenden.



Tempolimit

Besonders effektiv gesichert wird der Radverkehr allerdings durch ein Tempo 30-Schild, das vor der Malteserstraße (deutlich hinter dem Beginn der neuen Radweg-Parkfläche) auf den Gehweg gestellt wurde – in einer Höhe, die es je nach parkenden Pkw/Lieferwagen und Co. unerkennbar macht. Da das Schild für viele Autofahrende eh nur ein unverbindlicher Handlungshinweis ist, macht das aber auch keinen Unterschied.


Nahezu perfekt versteckter (sowieso unverbindlicher) Hinweis auf Geschwindigkeitsbeschränkung

Was bleibt sind viele offene Fragen…

  • Wieso wurde auch der vordere Teil des geschützten Radstreifens plötzlich zur Pkw-Parkfläche erklärt? Hat sich der Anwohner-Parkbedarf (in Abwägung zum Bedarf nach sicherem Radfahren) plötzlich verdoppelt?
  • Was ist eigentlich mit dem riesigen Parkplatz der Firma Voith, der direkt am (ehemals) geschützten Radstreifen liegt und tagein tagaus so leer ist, dass dort locker alle Anwohner-Bedürfnisse von Pkw-Abhängigen aus der Malteserstraße befriedigt werden könnten? Hat es Gespräche mit Voith bzgl. einer temporären Nutzungsmöglichkeit gegeben? Oder mit LIDL? Oder mit der Post…?
  • Ist der geschützte Radstreifen eigentlich keiner mehr, nur weil dort (nachträglich) ein Radweg-Ende-Schild platziert wurde? Oder endet mit dem Radweg-Ende-Schild nur die Benutzungspflicht des geschützten Radstreifens? Die Fahrrad-Piktogramme und die Roteinfärbung sind nach wie vor vorhanden. Außerdem gibt es auf dem Teilstück hinter der Malteserstraße kein Radweg-Ende-Schild. Ist das für Radfahrende, die vom westlichen Teil der Malteserstraße kommend auf den geschützten Radstreifen auffahren, nicht etwas verwirrend, dass sie plötzlich auf einem Parkplatz statt auf einer Protected Bike Lane landen?
  • Trägt die Stadt Düren eigentlich eine Verantwortung, falls dort jemand durch Dooring oder zu enges Überholen zu Schaden kommt? Schließlich wurde sie mehrfach auf die bestehenden Probleme hingewiesen.
  • Kontrolliert das Ordnungsamt, ob Falschparker außerhalb der markierten „Anwohner“-Parkbereiche herumstehen? Kontrolliert das Ordnungsamt, ob es sich bei den Protected-Bike-Lane-Parkern überhaupt um Anwohner handelt?
  • Führt die Polizei Kontrollen bzgl. des Überholabstands durch oder verlässt sie sich auf den Goodwill der erfahrungsgemäß immer regelkonform fahrenden Autofahrer?
  • Warum wird kein Verkehrszeichen 277.1 aufgestellt?
  • Wer hat eigentlich anhand welcher Kriterien verkehrsrechtlich „abgewogen“, dass Pkw-Parkplatz-Bedarfe gewichtiger sind als bspw. die Sicherheitsbedarfe von radfahrenden Schulkindern?
  • Ist es eigentlich OK, dass die „Verkehrsexperten“ von Dürener Stadtentwässerung und Co. eine solche Maßnahme ganz ohne politischen Beschluss umsetzen?
  • Wurde die Knipse am Nordpark auf Tempo 30 umgestellt (wird überhaupt kontrolliert?) und bis wohin gilt die Tempo 30-Regel?
  • Und wo bleibt der Aufschrei der €DU, die im geschützten Radstreifen bekanntlich ein Sicherheitsrisiko für die Stadtbevölkerung sieht. Siehe hier. Müssten die sogenannten „Christ“demokraten nicht auf die Barrikaden gehen angesichts der Rettungseinsätze behindernden Pkw-Parkflächen? Oder stellt die aktuelle Parkplatz-Lösung etwa die von der Auto-Auto-über-alles-Koalition angekündigte „Optimierung“ des geschützten Radstreifens dar?

Jede Menge ganzjährig ungenutzter Parkraum (und dauerhaft sinnfrei versiegelte Fläche).
Ist einer der städtischen „Verkehrsexperten“ mal auf die Idee gekommen, bei der Firma Voith bzgl. einer temporären Regelung zur Mitnutzung der Malteserstraßen-Anwohner nachzufragen? Oder sogar im Rahmen eines städtischen Parkraumkonzeptes (Quartiersparkplatz)? 🤷🏼‍♂️

Für die Geschichtenerzähler der €DU ist der geschützte Radstreifen eine Gefährdung der Bevölkerung – angeblich weil Rettungsdienste durch ihn ausgebremst werden. Für fette Lkw ist er allerdings ein bequemer Parkplatz. 🤡

Fortsetzung folgt…!