Düren/Düsseldorf. Bürgermeister Frank Peter Ullrich hat eine Antwort auf die Weiterleitung der stadträtischen Resolution zur Umsetzung der B 399n-Altplanung erhalten. Der symbolische Akt ist damit abgeschlossen.

Stand der Dinge aus Sicht des Landes-Verkehrsministeriums:

  • Ein ruhendes Planfeststellungsverfahren,
  • eine Trasse, die im Allgemeinen Eisenbahngesetz festhängt, weil sich Bahn und Behörden nicht einigen können,
  • ein (längst tot geglaubtes) konkurrierendes „drittes Gleis“…

Fazit: Mal abwarten, später vielleicht. Vielleicht auch nicht. Schreiben Sie´s auf, ich beschäftige mich später damit! Nach vordringlichem Bedarf sieht das nicht (mehr) aus.


Aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz am 23.03.2023:

Am 23.03.2023 erreichte die Verwaltung die Antwort des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Krischer, zur Resolution des Rates der Stadt Düren i. S. B399n Nordumgehung Düren. Das Antwortschreiben liegt dem Protokoll als Anlage 1 bei.

Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz am 23.03.2023

Die Antwort des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ullrich,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie mir die Resolution des Rates der Stadt Düren zur B 399 Nordumgehung Düren übersenden und sich für eine zügige Umsetzung der Maßnahme einsetzen.

Wie Sie wissen stellen die räumlichen Gegebenheiten und die knappe
Flächenverfügbarkeit hohe Ansprüche an die Planung dieses Neubauvorhabens. Die Trassenführung der geplanten Nordumgehung ist geprägt
durch die Parallellage zur bestehenden Bahnstrecke Düren – Aachen im
westlichen Bauabschnitt und ihrem Verlauf über Gelände des Dürener
Bahnhofes mi östlichen Bauabschnitt, das Bahnbetriebszwecken gewidmet ist.
Ein Teil der in Aussicht genommenen Flächen unterliegt somit dem Fach- planungsrecht nach dem Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) . Die
Planfeststellungsbehörde hat deshalb dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) auferlegt, die erforderliche Freistel- lung der Flächen von Bahnbetriebszwecken nach § 23 des AEG vor Wiederaufnahme des derzeit ruhenden Planfeststellungverfahrens zu erwir- ken. Hierzu ist die Zustimmung der betroffenen Eisenbahnunternehmen erforderlich. Bei den diesbezüglichen Verhandlungen konnte trotz Um- planung seitens Straßen. NRW kein Einvernehmen erzielt werden.

Darüber hinaus sind auch die Überlegungen des Zweckverbands
go. Rheinland zur Anlage eines dritten Gleises zwischen Langerwehe und
Düren mit zwei neuen Haltepunkten in Langerwehe-Schlich und Düren- Derichsweiler zu berücksichtigen. Hierzu hat go. Rheinland in 2022 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegebenen, die unter anderem den Trassenverlauf untersucht. Sollte sich durch die Machbarkeitsstudie ergeben, dass der Trassenausbau wirtschaftlich umsetzbar ist, wird die Planung für das dritte Gleis begonnen. Auch dies ist wie die B 399 Nordumgehung Düren eines der Projekte der Mobilitätsstrategie Rheinisches Revier 2038+. Haben Sie insofern bitte Verständnis, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die sich gegebenenfalls daran anschließende Planung bis zur Festlegung der Vorzugsvariante abzuwarten bleiben. Erst anschließend kann über die Planungen zur B 399n entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen…

Antwortschreiben Oliver Krischer, B 399 Nordumgehung Düren Schreiben vom 18.01.2023

…to be continued.