Ich frage mich gerade, wann ich das letzte Mal etwas Positives über die Radverkehrsförderung in Düren berichten konnte. Ist wohl schon etwas länger her, denn ich entsinne mich nicht so recht… 😉

Doch nun ist es endlich wieder soweit. Nach über einem Jahr hat es mein Bürgerantrag mit dem geschmeidigen, jedes Ratsinformationssystemüberschriftenfeld sprengenden Titel „Verstärkte Förderung des Rad- und Fußverkehrs zur sofortigen Beseitigung bekannter Gefahrenstellen und zur nachhaltigen Steigerung klimafreundlicher Mobilität, Sicherheit im Straßenverkehr und Aufenthaltsqualität in unserer Stadt (unter Beachtung des 2016 beschlossenen Klimaschutzteilkonzeptes)“ im zweiten Anlauf in den Verkehrsausschuss (neuerdings Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz – MUK) geschafft!

Hier der Link zum Bürgerantrag im Ratsinformationssystem. Und hier mit ein paar Extras der Bürgerantrag im Blog. Zuerst ging es ja in den Bürgerausschuss. Ich berichtete. *Zwinkersmiley* Dort kam als Ergebnis der Beratungen heraus:

Die Ausschuss-Mitglieder einigen sich auf die Splittung der weiteren Vorgehensweise.

Beratungsergebnis

-die konkret geforderten Maßnahmen: einstimmig in die Verwaltung verwiesen,

– die allgemein formulierten Maßnahmen: einstimmig in den Verkehrs- und Bauausschuss (jetzt MUK) verwiesen

Protokollauszug Bürgerausschuss, 20.06.2020

Der Verkehrs- und Bauausschuss tagte dann am 2.9.2020. Bis dahin war die Prüfung meines Antrags noch nicht abgeschlossen, wie im Protokollauszug vom 12.11.2020 zu lesen ist.

Daher erfolgt die Stellungnahme der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Verkehrs- und Bauausschusses. Beratungsergebnis: Weiterberatung in der Folgesitzung.

Protokollauszug Verkehrs- und Bauausschuss vom 12.11.2020

Zwischenzeitlich hatten die Kommunalwahlen stattgefunden und sich in deren Folge die Mehrheitsverhältnisse im Rathaus verändert, die Ausschüsse neu konstituiert etc. Als Radfahrer konnte man deutlich einen frischen Wind verspüren…

Dann fand am 15.4. endlich der MUK formerly known as VuB in Präsenz im Theatersaal des Hauses der Stadt statt und dabei (bzw. in den diesbezüglichen Vorbesprechungen) kam sogar die folgende Mitteilungsvorlage (datiert auf 12.04.) heraus. mit der ich mich eigentlich ganz zufrieden geben kann und die ich hier mal in Gänze reinkoiere:

Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage:

Der Bürgerantrag enthält mehrere unterschiedliche Punkte, die sich auf den Bereich Josef-Schregel- Straße / Neue Jülicher Straße beziehen. Zu diesen wird im Folgenden einzeln Stellung genommen.

Der Beantwortung vorangestellt, da es den gesamten Bereich betrifft und auch Auswirkungen auf die Beurteilung verschiedener Punkte hat, eine parallele Entwicklung:

Im Zusammenhang mit den vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsverdachtsgebiet Nord-Düren wurde der betroffene Bereich ebenfalls diskutiert und Ideen und Lösungsansätze entwickelt. Aufgrund der angrenzenden Nutzung auf beiden Seiten der Neuen Jülicher Straße und der vielfältigen Querungsbeziehungen wird daher als erster Schritt der gesamte Bereich zwischen der Fritz-Erler-Straße und der Veldener Straße auf Tempo 30 reduziert.

1. Verlängerung des absoluten Haltverbots an der Josef-Schregel-Straße zwischen Fritz-Erler-Straße und Josefstraße

Wie bereits im Antrag beschrieben, besteht derzeit ein absolutes Haltverbot zwischen der Fritz-Erler-Straße und den ersten Geschäften auf der Josef-Schregel-Straße. Der Mehrzweckstreifen ist hier zwischenzeitlich entfernt worden. Es schließt sich ein Bereich mit eingeschränktem Halteverbot vor den Geschäften an.

Da Parkplätze in fußläufiger Entfernung erreichbar sind und bedingt durch den regelmäßigen Busverkehr, wird ein absolutes Haltverbot bis zum Parkstreifen als sinnvoll angesehen, um die weiteren Verkehrsteilnehmer – v.a. Radfahrende – zu schützen.

Im Hinblick auf weitere Maßnahmen im Umfeld des Karadeniz-Eregli-Platzes wird auf den Antrag 2021-0066 „Schaffung eines sicheren Übergangs am Karadeniz-Eregli-Platz“ verwiesen.

2. Einführung und Evaluation von Kontrollen der Mindestabstände beim Überholen von Fahrradfahrenden sowie

3. Intensive Kontrolle des gefährdenden ruhenden Verkehrs

Es wird u.a. bemängelt, dass der Mindestabstand von 1,50 m beim Überholen von Radfahrenden häufig nicht eingehalten wird. Dazu wird vorgeschlagen, dass das Ordnungsamt mit Pedelecs mitsamt Kamera diese Kontrollmaßnahmen durchführt.
Grundsätzlich gelten für die Überwachung durch Polizei oder Ordnungsamt folgende Rahmenbe- dingungen: Das Amt für Recht und Ordnung kann keine Überwachung des fließenden Verkehrs durchführen, dies ist ausschließlich durch die Polizei möglich. Ebenso wird die Polizei nur auf den ruhenden Verkehr Einfluss nehmen, wenn das Amt für Recht und Ordnung nicht mehr „im Dienst“ ist, d.h. beispielsweise in den Nachtstunden. Zudem haben Einsätze zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei der Polizei Priorität. Da außerdem die Überwachung des Abstands zwischen Fahrzeugen und Radfahrern derzeit nur schwer rechtssicher möglich ist, hat die Polizei entspre- chende Kontrollen abgelehnt.

Bei Abschleppvorgängen seitens des Amtes für Recht und Ordnung wird geprüft, ob in dem Fall das Abschleppen das geeignete Mittel ist. Es entscheidet nicht die Dauer des Falschparkens, sondern die Art und Weise. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet, wird das Auto schnellstmöglich versetzt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten blockiert werden, ein Fahrzeug am Ausfahren aus einer Einfahrt gehindert wird oder das Fahrzeug in einer unübersichtlichen Kurve steht. Auch beim Parken im absoluten Halteverbot kann einzelfallbezogen abgeschleppt werden, auch wenn keine konkrete Behinderung anderer vorliegt.

Um dennoch auf die Gefahren des Überholens von Radfahrern hinzuweisen, wurde durch die Stadt Düren in Kooperation mit der Kreispolizeibehörde Düren eine „Abstandskampagne“ entwickelt, welche noch in diesem Frühjahr durchgeführt wird (vgl. entsprechende Mitteilungsvorlage). Hier sollen Verkehrsteilnehmer noch einmal besonders zu diesem Thema sensibilisiert werden.

4. Freigabe des Rechtsabbiegens für Radfahrende bei roter Ampel Neue Jülicher Straße/ Veldener Straße Richtung Birkesdorf

Es wird beantragt, das Rechtsabbiegen durch einen Grünpfeil für Radfahrer zu gestatten.

Im Zuge der StVO-Novelle wurden die Anordnungsvoraussetzungen für die neu eingeführten Verkehrszeichen durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Darin wird auch eindeutig festgelegt, wann das neue Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für den Radverkehr“ angeordnet werden darf.

Eine Anordnung des Zeichens erfolgt an Lichtsignalanlagen und ermöglicht es Radfahrern, von Radverkehrsanlagen während der Rotphase rechts abzubiegen, sofern dies der Verkehr zulässt. Anordnungsvoraussetzung dafür ist eine Radverkehrsanlage auf den betroffenen Straßen.

Derzeit ist das nicht der Fall, sodass aktuell keine Freigabe erfolgen kann. Im Zusammenhang mit der Protected Bike Lane wird der Kreuzungsbereich überplant, auf die entsprechende Vorlage wird verwiesen.

5. Intensive Öffentlichkeitsarbeit

Durch die Schaffung einer neuen Stelle im Bereich Radverkehr rückt die Öffentlichkeitsarbeit stärker in den Fokus.
Als erste Maßnahme wird, wie bereits unter Punkt 2 bzw. 3 geschildert, im Frühjahr die Abstandskampagne durchgeführt. Weitere Öffentlichkeitsbeteiligungen erfolgen bzw. erfolgten zum Thema Rad-Vorrangrouten und Fahrrad-Bügel-Programm und auch die städtische Internetseite bietet einen Überblick über das Thema Radverkehr und Mobilität.


Die Verwaltung wird auch zukünftig verstärkt Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr betreiben.

Mitteilungsvorlage, Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz, 12.04.2021

Ebenfalls beschlossene Sache ist die Umsetzung des geschützten Radstreifens / Protected Bike Lane (PBL) auf der Veldener Straße ab Kino bis Birkesdorf. Im ersten Schritt bis zu Möbel Boss, über die Anbindung an das Radvorrangroutennetz wird noch diskutiert. Diese erfolgt in einem zweiten, späteren Bauabschnitt. Der erste Bauabschnitt wird sich aufgrund der notwendigen Kanalerneuerung voraussichtlich auch nicht vor 2022 realisieren lassen. Weitere Details wie Querungsmöglichkeiten etc. werden ebenfalls noch weiter besprochen.

Die PBL soll zu 90% aus dem Programm „Stadt&Land“ finanziert werden, sodass sich mein zweiter Bürgerantrag ja auch schon (fast) erledigt hat.

Sehr gut! Nach der ersten Euphorie aufgrund des bunten Koalitionsvertrages und der darauf folgenden Desillusionierung folgen nun wieder gute Signale – auch hinsichtlich der Einbindung Radverkehrs- und Umweltverbände.

Sehr positiv überrascht war ich von der Verwaltung, die oft die passenden Worte fand, um autofetischistische AfDP-Nachfragen zu beantworten. So wies Herr Schaffert die FDP bzgl. einer Nachfrage zu den neuen Schutzstreifen im Gewerbegebiet „Im großen Tal“ darauf hin, dass…
a) im Gewerbegebiet nicht nur sperrige Waren gehandelt werden und dass diese
b) ggf. auch von Lastenrädern & Co. befördert werden könnten sowie dass
c) nicht nur Waren, sondern auch Menschen bewegt würden. Beispielsweise wenn sie zu ihren Arbeitsplätzen ins Gewerbegebiet fahren. Und dass es schließlich
d) doch erklärtes Ziel und eigentlich Konsens sei, mehr Menschen vom Pkw auf´s Rad zu bringen. Dafür bedürfe es halt – genau wie für die Motorisierten entsprechende Angebote.

Auch hier zeigte sich, dass AfD und FDP, die im Theatersaal übrigens ganz rechts außen saßen, verkehrsplanerisch voll auf einer Wellenlänge sind. (Zumindest, falls ich den AfD-Vertreter, der manchmal nicht ganz im richtigen Tagesordnungspunkt war sowie ein wenig schwer verständlich vortrug, richtig interpretiert habe.) AfDP-Konsens: Jetzt ist aber auch mal langsam gut mit der total übertriebenen Radverkehrsförderung. Damit machen wir alles kaputt, was wir uns mit dem alternativlosen Pkw-Verkehr über Jahrzehnte aufgebaut haben.

Phantastisch!

PS: Da ich als Gast kein Rederecht hatte, bin ich froh, dass die ADFC-Vertreterin noch auf einige Punkte hinwies. Wie bspw. die Zuständigkeit auch der Polizei beim ruhenden Verkehr. Danke @Tanja!


Fortsetzung folgt bestimmt…