An den Bürgerausschuss der Stadt Düren
Dezernat Bürgermeister
Sitzungsbüro
Kaiserplatz 2-4
52349 Düren

E-Mail: buergerausschuss@dueren.de

Sehr geehrte Mitglieder des Bürgerausschusses der Stadt Düren,

hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW. (Im Blog ergänzt durch ein wenig Bildmaterial).

Bürgerantrag:

„Verstärkte Förderung des Rad- und Fußverkehrs zur sofortigen Beseitigung bekannter Gefahrenstellen und zur nachhaltigen Steigerung klimafreundlicher Mobilität, Sicherheit im Straßenverkehr und Aufenthaltsqualität in unserer Stadt (unter Beachtung des 2016 beschlossenen Klimaschutzteilkonzeptes)“

Allgemeine Erläuterung:

Die strukturellen Nachteile für Radfahrende und Fußgehende gegenüber Pkw-Fahrenden in Düren sind offensichtlich, allgemein bekannt und müssen an dieser Stelle nicht im Detail beschrieben werden. In diesem Antrag beschränke ich mich lediglich auf konkrete Probleme, die mich ganz persönlich als Bürger, Vater und Fahrrad-Pendler betreffen.

Da in der Stadt bisher leider noch nicht (einmal) mit der Erstellung eines Fahrradverkehrskonzeptes begonnen wurde und auch die Maßnahmen aus dem Klimaschutzteilkonzept der Stadt Düren (Link) trotz entsprechenden Beschlusses (Link) aus meiner täglichen (Praxis-)Sicht bisher unzureichend umgesetzt wurden, sehe ich mich gezwungen, diesen Antrag zu stellen.

Eigentlich würde ich zusammenhängende Lösungen für strukturelle Probleme, wie solche auf die sich mein Antrag bezieht, bevorzugen. Da ich jedoch an der (Nicht-) Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes, den Planungen rund um B56n und B399n sowie an diversen weiteren Stellen beobachte, dass dem Rad- und Fußverkehr nach wie vor nicht der Stellenwert zugemessen wird, den er laut (fast parteiübergreifenden) politischen Bekundungen und Beschlüssen schon längst haben sollte, stelle ich diesen Bürgerantrag.

Ich kann mit meinem Anliegen leider nicht warten bis Konzepte von externen „ExpertInnen“ erstellt wurden und für den Normalbürger undurchsichtige Planfeststellungsverfahren von „Umgehungsstraßen“, die mitten durch unsere Stadt führen sollen, beschlossene Sache sind (und hoffentlich auch irgend etwas Gutes für Radfahrende mit sich bringen). Denn ich erlebe und beobachte leider schon jetzt – aktuell und tagtäglich – Situationen, die mich und andere Verkehrsteilnehmende wenigstens behindern und belästigen (§1 StVO), oftmals aber auch massiv gefährden.

Ich denke, wir sollten uns in unserer Heimatstadt nicht damit zufrieden geben, dass unsere Kinder nicht sicher und alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren können. Meiner Auffassung, dass dies leider Stand der Dinge ist, hat sich Bürgermeister Paul Larue unlängst in einem Bürgergespräch angeschlossen.

Klimaschutzaspekte, nachhaltige Entwicklung hin zu mehr innerstädtischer Aufenthaltsqualität (Masterplan Innenstadt, ISEK Birkesdorf, Fahrradgesetz NRW…) möchte ich hier nur am Rande erwähnen. Obwohl sie eigentlich noch viel gewichtigere Argumente für ein schnelles Handeln bzgl. der Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs liefern als meine kleinen, privat-bürgerlichen Anliegen, die lediglich daraus bestehen, als Radfahrer sicher mit meinen Kindern durch die Stadt zu kommen.

Insofern umfasst mein Bürgerantrag nur folgende Einzel-Maßnahmen, die sich leicht in noch zu erstellende Gesamtkonzepte integrieren lassen:

1. Verlängerung/Erweiterung des absoluten Halteverbotes an der Josef-Schregel-Straße (stadtauswärts von Kreuzung Eisenbahnstraße/Fritz-Erler-Straße bis Einmündung Josefstraße)

Erläuterung:

Auf dem vorderen Teil des o.g. Abschnitts gilt bereits absolutes Halteverbot (roter Pfeil). Dieses endet (sehr Pkw-freundlich) genau vor den Geschäften (Café, Bäckerei, Apotheke…), sollte jedoch bis zur Josefstraße verlängert werden (grüner Pfeil).

Auf der Fahrbahn befindet sich ein sogenannter „Mehrzweckstreifen“, der ab der Kreuzung beginnt und mit einem Fahrrad-Symbol auf der Fahrbahn „eingeleitet“ wird. Radfahrenden wird hier Sicherheit suggeriert, während Pkw-Nutzer förmlich dazu eingeladen werden, den „Schutzstreifen/Mehrzweckstreifen“ (wer kennt den rechtlichen Unterschied?) zu beparken, um „nur mal schnell“ ihre Besorgungen zu erledigen. Dies widerspricht sich und führt a) zu einer hohen Zahl an gefährlichen und behindernden Stop-and-go-Situationen und b) zu sehr vielen Falschparkenden, die deutlich länger als drei Minuten dort stehen.

Dies wird wiederum verstärkt durch die Auffassung des Ordnungsamtes, dass Falschparken entgegen der eindeutigen Definition in §12 der StVO („Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“) erst vorliege, wenn der Fahrzeugführer länger als drei Minuten abwesend sei bzw. wenn man ihn nicht (bspw. beim Shopping in einem der angrenzenden Geschäfte) „unmittelbar“ erreichen könne. Unabhängig dieser Auslegung ist das Ordnungsamt offensichtlich auch nicht in der Lage, die Drei-Minuten-Regel im notwendigen Umfang zu kontrollieren und bei Zuwiderhandlung zu sanktionieren. Das zeigt mir die tägliche Praxis als Fahrrad-Pendler und das weiß ich aus Gesprächen und der Presse (Personalmangel, fehlende Kapazitäten, Krankenstände).

Natürlich müssen auch die Bedürfnisse des Einzelhandels berücksichtigt werden. Hierzu gebe ich zu bedenken, dass
a) die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden, nicht das Profitinteresse der Geschäftstreibenden im Vordergrund stehen sollte und
b) es einen (privaten) Parkplatz direkt gegenüber gibt, dessen vorderer Teil (gelb eingekreist) nach meiner Einschätzung genügend Kapazität hätte für die wenigen Autos, von deren Falschparkfläche ich spreche. Es sollten diesbezüglich Gespräche mit dem Parkplatzbetreibenden aufgenommen werden und zusätzlich sollte geprüft werden, ob flankierend ein Zebrastreifen oder eine andere Querungshilfe eingerichtet werden kann.

Ferner weise ich darauf hin, dass die in Planung befindliche, neue vierspurige „Umgehungsstraße“ B399n direkt an der beschriebenen Stelle kreuzt. Aus meiner Antrags-Sicht bedeutet dies:
a) Die dortigen Einzelhändler werden sich sowieso auf massive Änderungen direkt vor ihrer Tür einstellen müssen.
b) Bis die B399n gebaut wird, bleibt noch genügend Zeit für die dringende Schaffung von Sicherheit, ohne teure bauliche Maßnahmen.
c) Ein Erfolg der Maßnahme könnte dazu führen, dass die in Düren noch folgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (dabei meine ich ausdrücklich nicht die B399n) auf mehr Verständnis und Akzeptanz in der Bürgerschaft – aber auch in Politik und Verwaltung – treffen würden. Und vielleicht auch dazu, dass ein paar mehr Menschen vom Pkw auf´s Rad umsteigen, um ihr Brot in der „Stadt der kurzen Wege“ klima- und menschenfreundlicher einzukaufen.

Dass diese Maßnahme gegebenenfalls von entsprechenden Kontrollen begleitet sein müsste, versteht sich von selbst und leitet über zu…

2. Einführung und Evaluation von Kontrollen der Mindestabstände beim Überholen von Fahrradfahrenden

Erläuterung:

Dass der Mindestabstand von 1,5 Meter beim Überholen von Pkw-Fahrenden sehr häufig nicht eingehalten wird, erleben Radfahrende jeden Tag. (Das Thema Mindestabstand beim Überholen steht natürlich in Zusammenhang mit dem Thema Falschparken (s.o.).) Offensichtlich werden diese Verstöße nicht oder nicht regelmäßig, in ausreichendem Umfang und/oder systematisch kontrolliert bzw. geahndet, obwohl sie immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen insbesondere für weniger erfahrene Radfahrende wie Kinder führen.

Daher sollte die Stadt Düren dringend prüfen, wie diese wichtigen Kontrollen umgesetzt werden können. Aus meiner Sicht würden sich hierfür bspw. die Pedelecs des Ordnungsamtes (samt Kamera) eignen. Da ein steigender Radverkehrsanteil in Düren erwünscht und zu erwarten ist, sollten diese Kontrolllmaßnahmen (eigentlich schon jetzt) zum Standard-Repertoire des Ordnungsamtes bzw. der Polizei gehören, zumal Radfahrende wenig Chancen haben, solche Verstöße nachzuweisen.

3. Intensive Kontrollen des gefährdenden ruhenden Verkehrs

Erläuterung:

Aufgrund der beschriebenen Probleme (Falschparken, Mindestabstände) sollten die bekannten Stellen deutlich intensiver kontrolliert werden. Erst dadurch ließe sich (in Kombination mit den bald erhöhten Bußgeldern) der gewünschte pädagogische Effekt (Einhalten der StVO, gegenseitige Rücksichtnahme) vielleicht nach und nach erreichen und nebenbei vielleicht auch das Defizit bei den Einnahmen aus Parkplatzkontrollen wieder wett machen.

Notwendige Maßnahmen:

  • Deutlich intensiverer Einsatz von Pedelecs und Fahrrädern zur Kontrolle. Die Pedelecs des Ordnungsamtes machen wenig Sinn, wenn sie nur 19 Mal in einem ganzen Jahr eingesetzt werden.
  • Anwendung geeigneter Maßnahmen wie Abschleppen. Wenn akute Gefährdungen bestehen oder „resistente“ Falschparker notorisch Falschparken, müssen diese abgeschleppt werden.
  • Zuständigkeit der Polizei auch beim sogenannten „ruhenden Verkehr“ beachten und aktiv umsetzen. Siehe: https://polizei.nrw/faq/ueberwachung-ruhender-verkehr.
  • Zuverlässige und zeitnahe Bearbeitung von Anzeigen durch Bürger und Bürgerinnen via mobiler Apps (Wegeheld, Stadtpate). Diese ehrenamtliche Zuarbeit der Bevölkerung/Betroffenen sollte nicht als Belastung wahrgenommen werden, sondern als Unterstützung.
  • Schaffung und dauerhafte Implementierung von ausreichenden Kapazitäten. Viele Maßnahmen wirken nur, wenn sie dauerhaft und strukturell verankert werden. Dazu bedarf es der entsprechenden Haushalts- und Personalplanungsbeschlüsse.
  • Evaluation der Maßnahmen. Hiermit sollen nicht nur die Wirkungen der Maßnahmen ausgewertet und in weitere Planungen einbezogen werden, sondern auch Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit erzeugt werden.

4. Freigabe des Rechtsabbiegens für Radfahrende bei roter Ampel Neue Jülicher Straße/Veldener Straße Richtung Birkesdorf

Erläuterung:

Aus meiner täglichen Nutzungssicht ist das Rechtsabbiegen für Radfahrende auch bei roter Ampel an dieser Stelle gefahrlos möglich, wenn die gebotene Rücksichtnahme (§1 StVO) seitens Rad- und Kfz-Fahrenden vorausgesetzt wird. Die Sichtachse erlaubt früh den freien Blick nach links zur Rückversicherung, dass sich keine (zu schnell fahrenden) Pkw nähern.

Ich beobachte bei roter Ampel regelmäßig, dass Fahrradfahrende diese aus ihrer Sicht unnötige Unterbrechung ihrer Fahrt umgehen, indem sie in die Sackgasse Neue Jülicher Straße einfahren und an deren Ende den Fußweg kreuzen bzw. kurz befahren, um wieder auf die Veldener Straße zu gelangen (roter Pfeil). Beziehungsweise um dann durch den Skater-Park zu queren. Die Trampelpfade (Desire Lines) sind offensichtlich und wurden teilweise sogar schon baulich ausgebessert, um besser (mit dem Rad?) auf den Bürgersteig zu kommen. Siehe folgendes Foto.

Ich finde, hier werden Radfahrende unnötigerweise „illegalisiert“. Mit der Möglichkeit, rechts an der roten Ampel abzubiegen, kämen die Wenigsten überhaupt noch auf die Idee, illegal den Gehweg zu benutzen.

Daher sollte geprüft werden, ob eine entsprechende Beschilderung oder Ausstattung der Ampel möglich ist.

Hierzu noch ein kurzer Neben-Gedanke: Laut Amt für Tiefbau und Grünflächen ist es grundsätzlich nicht möglich, fahrradfreundliche Einrichtungen wie bspw. Griffe zum Festhalten an Ampeln, Trittstangen zum Anhalten ohne Absteigen zu müssen etc. zu errichten. Ich frage mich, wieso dies bei uns trotz bekundeter „besonderer Förderung“ des Radverkehrs nicht möglich sein soll. In Hannover geht es anscheinend: https://www.hannover.de/ Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilität/Radfahren-Hannover-sattelt-auf/Lust-auf-Fahrrad.

5. Intensive Öffentlichkeitsarbeit

Erläuterung:

Dass Veränderungen an gewohnten Strukturen und Verhaltensmustern mit großen Widerständen behaftet sind, ist verständlich – insbesondere wenn der (eigentlich offensichtliche) Nutzen für Alle nicht direkt erlebbar ist. Die im Rahmen von Klimaschutzteilkonzept, Masterplan Innenstadt, Radverkehrskonzept und -gesetz notwendige Neuverteilung des öffentlichen Raums wird zwangsläufig darauf hinaus laufen, dass der mototrisierte Individualverkehr Räume und (jahrzehntelang gepflegte) Privilegien zugunsten von klima- und menschenfreundlicheren Verkehrsformen „abgeben“ muss.

Welche Widerstände der Stadt Düren bei ihren Bemühungen hin zu einer zukunftsgerechten Verkehrswende entgegen stehen werden, zeigte der Aufschrei samt Bürgerbegehren wegen Wegfalls einiger Pkw-Parkplätze in der Weierstraße. Dort stehen heute jeden Tag mehr Räder als jemals Autos hätten parken können und soweit ich das sehe hat auch kein Einzelhändler Insolvenz beantragen müssen. (So wird es übrigens auch bei der Erweiterung des absoluten Halteverbotes in der Josef-Schregel-Straße sein.)

Daher und aus weiteren Gründen ist es dringend notwendig, eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr in Düren zu betreiben. Es reicht nicht aus, sich einmal jährlich an der „Stadtradeln“-Aktion zu beteiligen. Die Internetpräsenz bietet kaum Informationen zum Thema und der Fahrradbeauftragte reagiert nicht auf Anfragen. Unsere Stadt gibt hier leider kein gutes Bild ab.

Zu den wichtigsten Themen und Feldern gehören aus meiner Sicht:

  • 1,5m Abstand beim Überolen
  • Falschparken
  • Radwegebenutzungspflicht (Fahrräder dürfen und sollen auch auf der Fahrbahn fahren!)
  • Gegenseitige Rücksichtnahme
  • Inhalte bereitstellen für geplanten Website-Relaunch www.dueren.de
  • Intensive, (pro)aktive Kommunikation mit Bürgern

Außerdem rege ich mit diesem Bürgerantrag an, die für Verkehr und Stadtentwicklung zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden deutlich mehr für die Belange von Radfahrenden zu sensibilisieren.

Geeignete Maßnahmen könnten sein:

  • Besuch von entsprechenden (Vor-Ort-)Seminaren wie bspw. „Radverkehr – Zentrales Element der Stadtentwicklung“.
  • Regelmäßige Befahrungen der Planungsbeteiligten und Entscheidungstragenden mit dem Fahrrad zum besseren Verständnis und zur Förderung des /dringend) notwendigen Perspektivenwechsels.
  • Proaktive Gesprächsaufnahme mit Fahrradfahrenden und deren Vertretungen (Informieren, (ehrliches) Interesse zeigen, Perspektiven wahrnehmen und austauschen…)

Um nicht den Rahmen dieses Antrags zu sprengen, will ich es bei diesen wenigen Maßnahmen belassen.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Farber

Düren, 12. März 2020

Update:
Am 6. April kam (krankheitsbedingt verspätet) die Rückmeldung:

„…Ihr Bürgerantrag befindet sich derzeit intern in der Vorprüfung. …“

Heute ist der 16. Mai.

27. Mai: „Ihr Antrag wird auf die Tagesordnung des nächsten Bürgerausschusses gesetzt. Dieser wird planmäßig unter Anwendung der Corona-Schutzverordnung am 18.6.2019 um 17.00 Uhr stattfinden.“

Update:
4. Juni:

„Sehr geehrter Herr Farber,

vielen Dank für Ihren Bürgerantrag an den Bürgerausschuss der Stadt Düren vom 12. März 2020.

Er wurde im Ratsinformationssystem der Stadt Düren unter der Nummer 2020-0183 „Verstärkte Förderung des Rad- und Fußverkehrs zur sofortigen Beseitigung bekannter Gefahrenstellen und zur nachhaltigen Steigerung klimafreundlicher Mobilität, Sicherheit im Straßenverkehr und Aufenthaltsqualität in unserer Stadt)“ eingestellt.

Gerne lade ich Sie im Namen der Vorsitzenden zum nächsten Bürgerausschuss der Stadt Düren am 18. Juni 2020, 17.00 Uhr ein.

Das Gremium tagt im Rathaus der Stadt Düren, im Ratssaal, Raum 106, 52349 Düren, Kaiserplatz 2-4.

Dem Antragsteller steht ein 10-minütiges Rederecht zu, um den Antrag entsprechend zu erläutern. (Tagesordnungspunkt 12).

Für eine kurze Zu- bzw. Absage bedanke ich mich. (…)“

___________________________________________________________

Interessant finde ich die weiteren Bürgeranträge der Ausschusssitzung: zu schnell fahrende Pkw hier, Raser dort, keine Kontrollen hier, keine Sanktionen dort… Ich bin gespannt!

Bürgerausschuss am 18.06.2020


Hier geht es direkt zu Teil 2.