Dieser Artikel stammt mit freundlicher Genehmigung von der Website der Bürgerinitiative ProRad Düren. Ergänzend durch ein paar zusätzliche Fotos.

Der Bereich der Kölnstraße zwischen Fußgängerzone und und der Kreuzung an der Post ist viel zu stark befahren. Die Aufenthaltsqualität leidet darunter (man denke nur an das Eiscafé) und der Radverkehr wird in beiden Richtungen behindert und gefährdet.

Beschlussvorschlag „Verkehrssituation an der Kölnstraße (an der Post), Koalition Zukunft Düren, 30.01.2023

So begründet die Koalition Zukunft Düren ihren Beschlussvorschlag zum sogenannten „Postbogen“. Darin sieht sie vor, den Pkw-Verkehr zwischen dem Pletzerturm (Ecke Pletzergasse) bis zum Eingang der Post (Kölnstraße Ecke Hohenzollernstraße/Schützenstraße) „nur noch“ für Bewohner/innen der angrenzenden Häuser, Taxis, Fahrzeuge der Post sowie sonstigen Lieferverkehr freizugeben.

Außerdem soll in der Straße „Am Pletzerturm“, zwischen Abzweig Pletzergasse und Eingang REWE Bewohnerparken eingeführt werden. Direkt vor der Post sollen Ladezonen für Zufahrtsberechtigte entstehen.

Es sollen kleine preiswerte Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Eine Verbesserung der Situation ist auch ohne größere bauliche Maßnahmen möglich.

Beschlussvorschlag „Verkehrssituation an der Kölnstraße (an der Post), Koalition Zukunft Düren, 30.01.2023

ProRad begrüßt ausdrücklich das in der Beschlussvorlage hervorgehobene Kernziel, „die Stadt Düren fußgänger- und fahrradfreundlicher und damit lebenswerter zu gestalten“. Wir möchten allerdings auf einige weitere Maßnahmen hinweisen, die aus unserer Sicht kernzielführend sind und sich ebenfalls preiswert und zeitnah umsetzen ließen.



Einbahnstraßen „Am Pletzerturm“ und „Jesuitengasse“:
Allerspätestens mit der geplanten Maßnahme und der damit hoffentlich einhergehenden Verkehrsentlastung, müssen die Einbahnstraßen „Am Pletzerturm“ und „Jesuitengasse“ endlich freigegeben werden. „Endlich“ sagen wir, weil dies schon seit 2014/15 im Raume steht, jedoch nie umgesetzt wurde. Siehe folgende Tabelle. Zudem möchten wir darlegen, dass die Stadt mit dem Schutzstreifen in der Wilhelmstraße ein glückliches Händchen bewiesen hat.

Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundliche Mobilität in Düren“ (2014/15)

Schutzstreifen & Parkplätze…
sind selten eine gute Kombination. Das kleine Stück Schutzstreifen auf der Kölnstraße gegenüber der Post ist ein Paradebeispiel dafür. Ständig parken und halten Pkw auf dem Schutzstreifen oder so eng daran, dass kein Sicherheitsabstand zu sich öffnenden Beifahrer-Türen bleibt. Zwangsläufig und ständig wird der Schutzstreifen außerdem von ein- und ausparkenden Pkw überfahren.

Leider geht aus der Beschlussvorlage nicht hervor, was mit den Parkständen entlang des Schutzstreifens genau geplant ist. Es liest sich, als sollen alle Parkplätze auf dem Stück zur „Ladezone“ umfunktioniert werden. Angesichts des zu erwartenden übrig bleibenden Verkehrs (+ Falschparker) fordern wir vielmehr, diese behindernde und gefährdende Kombination aus „Schutzstreifen“ und Parkplätzen an der Nordseite der unteren Kölnstraße dringend zu beseitigen. Es kann nicht anders sein, als dass diese Korrektur jetzt umgesetzt wird.

Das wäre nicht nur ganz im Sinne der Verbesserung von Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, sondern entspräche dann ggf. auch den geltenden Richtlinien. Wir verweisen auf die Verwaltungsvorschrift zur StVO, die eine Situation wie die aktuelle eigentlich ausschließen sollte:

Ein Schutzstreifen für den Radverkehr ist ein am rechten Fahrbahnrand mit Zeichen 340 markierter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ versehener Teil der Fahrbahn.

Er darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden und nur, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert.

Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radverkehr bietet.

Befindet sich rechts von dem Schutzstreifen ein Seitenstreifen, kommt ein Schutzstreifen in der Regel nicht in Betracht, es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr geschaffen.

Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.


Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), 08.11.2021


Fußgängerzone obere Weierstraße

Die zweite Maßnahme, die die Koalition Zukunft aktuell zur Verbesserung der Fußgängerzone vorgeschlagen hat, sieht vor, aus dem Sackgassen-Stück der oberen Weierstraße eine Fußgängerzone zu machen.

Diese Maßnahme betrifft den Radverkehr (anders als 2016, als es um die dort inzwischen installierte Fahrrad-Abstellanlage ging) nur indirekt. Jedoch verweist die Koalition in ihrem ursprünglichen Beschlussvorschlag auf die Gefahren für den Rad- und Fußverkehr, die durch den teils hektischen Parksuchverkehr besonders an Markttagen entstehen. Inzwischen liegt ein Ergänzungsantrag der Koalition sowie ein Einspruch der CDU-Stadtratsfraktion gegen die geplante Maßnahme vor.

Wir begrüßen grundsätzlich Maßnahmen, die den Rad- und Fußverkehr sowie den ÖPNV stärken und die dazu dienen, dass mehr Wege per Umweltverbund statt motorisierten Individualverkehr zurückgelegt werden – insbesondere in der Innenstadt. Und insbesondere mit dem Fahrrad!

Deshalb würden wir uns wünschen, dass die bereits gut frequentierte Fahrradabstellanlage an dieser Stelle – vielleicht im Rahmen des 1000-Fahrradbügel-Programms „Fahrradparken im Quartier“ – erweitert würde sowie (wie ursprünglich vorgesehen) eine Überdachung erhält.