Ein Beitrag zur Diskursverschiebung

„Sie schotten die Innenstadt ab. Die ganze Stadt leidet schon an der Verkehrspolitik der letzten Jahre, weil Sie eine Handvoll Fahrrad-Lobbyisten in ihrer Fraktion haben.“ Stefan Weschke (€DU)
Quelle: Dürener Zeitung, 26.09.2024
Die €DU will uns ständig weismachen, dass sich in der lokalen Verkehrspolitik alles nur rund ums Radfahren drehen würde. Und dass dadurch der Untergang der Stadt drohe. Bei genauerer Betrachtung muss man feststellen:
Das genaue Gegenteil ist tatsächlich der Fall:
- Die sogenannten „Fahrrad-Lobbyisten“ in der Koalition Zukunft -so es sie wirklich gibt -, haben dort wenig zu kamellen. Das ist hier im Blog, im Ratsinfosystem (bspw. Straßen- und Wege-Konzept…), in den vergangenen ADFC-Fahrradklima-Tests und nicht zuletzt fast überall in unseren Verkehrsräumen ausgiebig dokumentiert. Falls es die angeblichen politischen Fahrrad-Lobbyisten doch geben sollte: Bitte dringend bei der ADFC-Ortsgruppe melden!
- Verkehrspolitische Entscheidungen werden in Düren in der Regel immer noch aus der Autofahrer-Perspektive heraus diskutiert und entschieden. Obwohl städtische Konzepte und Beschlüsse sowie alle maßgeblichen Regelwerke (von Sonntagsreden und Koalitionsverträgen ganz zu schweigen) das genaue Gegenteil versprechen bzw. vorschreiben. Die Exkursion nach Utrecht war offenbar herausgeworfenes Geld bzw. Perlen vor die Säue geworfen.
- Regelwerke und verkehrswissenschaftliche Erkenntnisse spielen so gut wie keine Rolle, solange es um so Dinge wie Gleichbehandlung der Verkehrsarten, lebensfreundliche Stadtentwicklung, Klimaschutz und Klimawandel-Resilienz, Verkehrssicherheit etc. geht. Im Gegenteil werden sie höchstens dann herangezogen, wenn es darum geht, den Status Quo der Pkw-Verkehrsraumnutzungsangebotspalette zu erhalten. Eine besondere Rolle spielt dabei immer der „Parkraum“. Sobald es ums Thema Parkplätze geht, spielt kaum noch etwas anderes eine Rolle als das angeborene, ja göttlich gegebene Recht jedes Autobesitzers, da parken zu können, wo er gerade will.

Bigotterie (französisch bigoterie) oder Scheinheiligkeit ist die Bezeichnung für ein frömmelndes, dabei anderen Auffassungen gegenüber intolerantes, gehässiges[1] und scheinbar ganz der Religion oder einer religiösen Autorität (Person oder Instanz) gewidmetes Wesen oder Verhalten, wobei der tatsächliche Lebensstil eigentlich nicht religiös oder sittlich streng gehalten wird. Der Duden bezeichnet Bigotterie als Scheinheiligkeit und „kleinliche, engherzige Frömmigkeit und übertriebene(n) Glaubenseifer“.[2] Das dazugehörige Adjektiv ist „bigott“.
Quelle: Wikipedia
Was „Christ“-Demokrat Weschke mit „Abschotten der Innenstadt“ und „Leiden der Stadt“ meint, bleib rätselhaft, bzw. lässt sich nur mit Bigotterie erklären.
Wer sich ein wenig in der Dürener Radfahrer-Szene tummelt, weiß, dass das obige Zitat purer Zynismus ist. Oder realitätsfremde Dummheit, die ich in dem Fall nicht unterstellen würde.
Ja, noch engagieren sich „eine Handvoll Fahrrad-Lobbyisten“ bei ProRad aka der ADFC-Ortsgruppe für eine ordentliche Fahrrad- (und Gehweg-)Infrastruktur. Davon ist aber mit einer einzigen Ausnahme weder jemand Mitglied in der Koalition Zukunft, noch würde eine/r dieser Aktiven behaupten (können), dass ihr Engagement bisher von größeren, die Verkehrsverhältnisse in Düren wirklich verändernden Erfolgen gekrönt wäre. Auch hier ist das Gegenteil der Fall – bis hin zu Ausstiegen aufgrund Windmühlen-Dauerkampf-Frustrationen. Ausnahmen wie ein Mini-Stückchen Protected Bike Lane, das auf beiden Seiten in infrastrukturellem Horror endet, bestätigen nur die Regel., die da lautet:
Pkw first, alles andere second!

Diskursverschiebung
Haken wir das obige €DU-Zitat also mal unter dem üblichen Bullshit-Getöse ab und kommen wieder in Richtung Bürgerantrag.
Dass ich mir als Anwohner mit Pkw aber ohne Garage mit diesem ins eigene Fleisch schneide, weil sich die Parkzeuge aus der Behringstraße damit wohl auch in meine Straße verlagern würden: Geschenkt! Ich gehe sowieso nicht davon aus, dass das Entfernen illegalen Parkens in den städtischen Gremien Mehrheiten findet… Und falls doch? Gut so! Eigentlich geht´s auch gar nicht vorrangig darum, die Gehwege demnächst komplett in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, damit sie ihre eigentliche Funktion erfüllen können. (Es haben ja nicht schon immer massenweise Parkzeuge auf den Gehwegen gestanden.) Dafür bin ich dann doch zu realistisch. Deshalb beziehe ich mich im Antrag auch auf die Pläne für Quartiersparken ganz in der Nähe und auf unseren Dorf-Masterplan „ISEK“. Und denke damit in Zeiträumen von Jahren bis Jahrzehnten…
Bis diese Pläne vielleicht dann doch irgendwann mal umgesetzt werden (Wann kommt nochmal das Parkraumkonzept für Birkesdorf?) werden eh noch etliche Jahre ins Land ziehen. Kein Grund zur Panik also, liebe Anwohner und Besucher, denen es nicht möglich ist, ein paar Meter bis zu ihrem/unserem Auto zu laufen. Wer weiß – in Zukunft vielleicht sogar auf breiten, begrünten und belebten Gehwegen, auf denen sogar Kinder spielen würden (könnten)…? Insofern geht´s aktuell nur ein wenig um das illegale Kurven-Gehwegparken an der Ecke, das für alle Verkehrsteilnehmer echt ätzend ist, und eigentlich schnell beseitigt werden könnte. Eigentlich bin ich zwar kein Freund der Verpollerung Dürens, aber was will man sonst gegen die notorischen Asozial-Parker unternehmen?

Primär geht´s sowieso eher darum, den bigotten Erzählungen von €DU, FCKAfD & Co etwas entgegenzusetzen. Denn das, was bei der FCKAfD zum Standard-Repertoire in Sachen Öffentlichkeitsarbeit gehört, wird in letzter Zeit verstärkt auch von den angeblichen „Christ“-Demokraten praktiziert: Agenda-Setting durch die Verbreitung von Bullshit, mit dem Ziel, möglichst viele Leute negativ zu emotionalisieren und gleichzeitig zu verdummen. Besonders gern bedient man sich dabei (genau wie die FCKAfD) der GermanAngstmache, die besonders auf Hatebook und sonstigen asozialen Medien fruchtet.
Ich spare mir im Antrag mal die Emotionalisierungs-Ebene und versuche es stattdessen über die rechtliche Schiene. Ob dies bei dem einen oder der anderen zu etwas anderen Gedankengängen als „Parkplatz, Parkplatz über alles!“ führt, bleibt abzuwarten und zu bezweifeln. Die jahrzehntelange Indoktrination zur Motonormativity steckt ziemlich tief in uns drin. *Verschwörungs-Zwinkersmiley*
Perspektivenwechsel
Warum nicht einfach mal so sehen: Selbst bei 100%iger Umsetzung meines für manche vielleicht „radikal“ anmutenden Antrags, würde kein einziger regulärer Parkplatz entfallen. Es geht ja nur darum, dass die Regeln eingehalten werden. Damit dürften sich insbesondere angebliche Law&Order-Parteien recht schnell anfreunden können.
Und wer hätte schon etwas gegen ein bisschen mehr Verkehrssicherheit einzuwenden? Oder gegen Gehwege, auf denen sich Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen, radfahrende Kinder oder Senioren mit Rollator bewegen und begegnen können? Vielleicht noch etwas Grün (pflanzlich) dazu und die eine oder andere Sitzgelgenheit? OK, mal nicht übertreiben…
In diesem Sinne:
Bürgerantrag nach §24 GO NRW:
Illegales Parken in der Behringstraße verhindern
Sehr geehrte Mitglieder des Bürgerausschusses,
hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag.
Das illegale Parken auf den Gehwegen und den Halteverbotsbereichen der Behringstraße wird durch geeignete Maßnahmen verhindert.
- Maßnahme 1:
A) Änderung des eingeschränkten Halteverbots vor der Abzweigung Prof.-Hahn-Straße in absolutes Halteverbot mittels entsprechender Beschilderung und intensivierter Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei – auch an Wochenenden sowie abends/nachts. Sollten entsprechende Kontrollen nicht möglich sein oder nicht zur Verhinderung des Falschparkens führen, sind Poller zur Vermeidung des illegalen Gehwegparkens anzubringen.
B) Hiervon unabhängig wird der Bereich des absoluten Halteverbots (Einmündungsbereich Prof.-Hahn-Str.) durch Poller vor illegal auf dem Gehweg parkenden Pkw geschützt. - Maßnahme 2:
Die verkehrsrechtliche Anordnung des Parkens auf dem Gehweg (Verkehrszeichen 315) wird entsprechend der aktuellen Fassungen von StVO und VwV-StVO neu geprüft und bewertet. Aufgrund des Prüfergebnisses ist die Anordnung neu zu bescheiden und das angeordnete Gehwegparken ggf. einzuschränken bzw. abzuschaffen.
Begründung Maßnahme 1:
A) Das eingeschränkte Halteverbot vor der Abzweigung Prof.-Hahn-Straße wird regelmäßig ignoriert und als dauerhafte Park-Möglichkeit genutzt. Etwaige Kontrollen führten bisher nicht dazu, dass das eingeschränkte Halteverbot in der Regel zum maximal dreiminütigen Halten, Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen genutzt wird. Im Gegenteil wird dort in der Regel stundenlang geparkt, nicht gehalten.
B) Hinzu kommt, dass auch der Gehweg im Kreuzungsbereich regelmäßig von Pkw als Parkfläche genutzt wird. Dies hat zur Folge, dass die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmenden im Kreuzungsbereich erheblich eingeschränkt wird, Rettungsfahrzeuge nur noch eingeschränkt abbiegen können und Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren, Kinderwagen und radfahrende Kinder den Bereich (abgesenkter Bordstein) nicht sicher beziehungsweise überhaupt nicht überqueren können. Durch die Installation von Pollern wird voraussichtlich auch das Parken im Kreuzungsbereich (Fahrbahn) eingeschränkt und weitestgehend verhindert.
Ferner verweise ich in Bezug auf die Maßnahmen 1 A) und 1 B) – sofern sie sich auf das Gehwegparken beziehen – auf die folgende Begründung der Maßnahme 2.
Begründung Maßnahme 2:
Rechtsgrundlage für das Parken von Fahrzeugen ist die Straßenverkehrs-Ordnung, die insbesondere in den letzten Änderungen den Schutz von Fußgängern und Radfahrern in den Vordergrund stellt. Die StVO besagt eindeutig, dass das Parken auf Gehwegen grundsätzlich untersagt ist. Damit soll der Gehweg seiner Schutzfunktion für den Fußverkehr gerecht werden.
Lediglich in Ausnahmefällen darf die Straßenverkehrsbehörde das Parken auf einem Gehweg mit einer Parkflächenmarkierung (bei wenigen Stellplätzen) oder durch Verkehrszeichen 315 erlauben. Weil dadurch der Gehweg regelmäßig seiner Schutzfunktion beraubt werden kann, sind für eine solche Anordnung strenge Regeln einzuhalten.
Diese Regeln sind in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) bundeseinheitlich festgelegt. Mit der VwV-StVO als innerdienstlichen Richtlinie bindet sich die Verwaltung selbst, da sie zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachlichen Grund anders behandeln darf (siehe u.a. OVG NRW, 23.08.2011 – 8 A 2247/10; VG München, 19.05.2017 – M 23 K 16.1536). Nur bei einem atypischen Sachverhalt darf von der VwV-StVO abgewichen werden (siehe u.a. VG Hamburg, 28.01.2002 – 5 VG 4258/2000). Angeblicher Parkraummangel (gefühlter „Parkdruck“) sowie schmale Fahrbahnen sind bundesweit üblich und deshalb kein atypischer Sachverhalt. Da in der Behringstraße meiner Einschätzung nach kein atypischer Sachverhalt vorliegt, sind die Regeln der VwV-StVO einzuhalten. Diese lauten:
„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind.“ (Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001* In der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1)
Die Wortwahl „darf nur“ stellt klar, dass es sich hier um eine Muss-Vorschrift handelt. Parken auf Gehwegen darf also nur dort erwogen werden, wo ungehinderter Begegnungsverkehr von Fußgängern, auch solchen mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkten Personen gewährleistet ist.
Der für den ungehinderten Begegnungsverkehr zweier Fußgänger nötige Verkehrsraum ergibt sich aus den einschlägigen Richtlinien, insbesondere der „Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen“ (RASt), den „Empfehlungen für Fußverkehranlagen“ (EFA) und den „Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen“ (H BVA). Übereinstimmend verlangen diese für Begegnungsverkehr einen freien Verkehrsraum von mindestens 1,8 m Breite. Hinzu kommen noch Sicherheitsräume von 0,2 m auf der Gebäudeseite und 0,5 m zu parkenden Fahrzeugen.
Aus der VwV-StVO und den Richtlinien ergibt sich deshalb eindeutig, dass angeordnetes Gehwegparken nur dort möglich ist, wo eine freie Rest-Gehwegbreite von mindestens 2,5 m erhalten bleibt. Auf der Behringstraße wird diese zwingend erforderliche Rest-Gehwegbreite bei weitem nicht erreicht. Nach meinen Beobachtungen (siehe Anhang) beträgt die Rest-Gehwegbreite neben parkenden Fahrzeugen nur etwa 0,6(!)-1,5m. Verkehrszeichen 315 dürfte also meiner Einschätzung nach hier nicht angeordnet werden. Da es für Verkehrszeichen keinen Bestandsschutz gibt, ist die verkehrsrechtliche Anordnung den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. (VwV-StVO zu §2 Absatz 4 Satz 2 StVO, Nummer IV)
Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fußverkehrs sind an dieser Stelle erheblich eingeschränkt. Dies behindert insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, solche mit Kinderwagen oder auch radfahrende Kinder, welche auf einen sicheren und ausreichend breiten Gehweg angewiesen sind. Es behindert aber auch den Fußverkehr aller, darunter den der unterzeichnenden Person.










Anmerkungen:
Die Gremien der Stadt Düren beschäftigen sich momentan mit verschiedenen Anträgen, die das Thema dieses Bürgerantrags betreffen. So heißt es im Antrag „Parkplatzsituation in der Behringstraße und allgemein im Umfeld des St. Marien – Hospital“ (2024-0042) der SPD Birkesdorf, dass Beschwerden über „zu wenige Parkplätze“ entlang der Behringstraße vorlägen. Hierbei muss es sich um einen Irrtum handeln, denn ein Blick auf die Behringstraße (und die dort tatsächlich vorliegenden Gehweg-Restbreiten) zeigt, dass es nicht zu wenige Parkplätze gibt, sodern offensichtlich nur zu viele Pkw-Fahrer, die beanspruchen, ihr Privatfahrzeug direkt vor der eigenen Haustür (Anwohner) bzw. dem Zielort (Besucher) im öffentlichen Raum parken zu können. Hierfür gibt es jedoch keine rechtliche (oder soziale) Grundlage – anders als hinsichtlich der Mindestmaße für Gehwege. Leider werden im Antrag der SPD jedoch weder die Zustände der Gehwege noch die Verkehrssicherheit in der Behringstraße thematisiert.
In ihren Stellungnahmen zum Antrag der SPD Birkesdorf weist die Verwaltung darauf hin, dass „die Parkraumbewirtschaftung im Umfeld des Krankenhauses sowohl hinsichtlich der Parkgebühren, als auch hinsichtlich der Abgrenzung Parkschein / Parkscheibe und der Maximaldauer zu hinterfragen und umzustrukturieren“ sei. Ferner weist die Verwaltung auf Folgendes hin: „Obwohl derzeit einige Stellplätze im Parkhaus gesperrt sind, ist nach Erkenntnissen des Krankenhauses hier bis auf kurze Spitzenzeiten im Rahmen des mittäglichen Schichtwechsels durchweg freier Parkraum vorhanden. Es gibt zwei Ansatzpunkte, um das Parken aus dem öffentlichen Raum ins Parkhaus zu verlagern:
Einerseits kann das Wissen, dass und wo es ein Parkhaus gibt, nicht bei allen Kunden und Besuchern des Krankenhauses vorausgesetzt werden. Insofern wird die Verwaltung in Kooperation mit dem Krankenhaus eine zusätzliche Wegweisung zum Parkhaus aufbauen.
Andererseits ergibt ein Vergleich der Parkgebühren im öffentlichen Raum (0,40€ je angefangene halbe Stunde) zu 1,50€/h im Parkhaus bzw. 2,50€/h auf dem Parkplatz am Eingang, dass es aktuell viel attraktiver ist im öffentlichen Raum zu parken.“ Dies gilt ebenso für die Tarife für Anwohnerparken, die aus meiner Sicht in keinem vernünftigen Verhältnis zu den durch sie erzeugten desolaten Gehweg-Verhältnissen stehen.
Im Zuge der Diskussion um die Parkplatzsituation rund ums Krankenhaus (sowie in Bezug auf das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK Birkesdorf)) wurde das Fachamt beauftragt, mögliche Standorte für eine Quartiersgarage / einen Quartiersparkplatz zu suchen. Der Grünzug der alten Eisenbahntrasse zwischen Birkesdorf und Nord-Düren ist diesbezüglich von der CDU Birkesdorf ins Spiel gebracht worden.
Die Installation einer solchen Quartiersparken-Möglichkeit könnte eine aufschiebende Wirkung auf die in diesem Bürgerantrag beantragte Maßnahme 2 haben – allerdings unter der Einschränkung, dass die mangelhafte Verkehrssicherheit sowie die ungenügenden Gehwegbreiten zwischenzeitlich durch eine zeitliche Aufschiebung nicht verbessert würden. Hierbei sei darauf verwiesen, dass Ende Februar 2024 ein neunjähriges Mädchen von einem Autofahrer angefahren wurde, als es versuchte, die Behringstraße zu überqueren. Aufgrund des fast durchgehend angewiesenen Gehwegparkens auf der östlichen Seite (zu viele Pkw, nicht zu wenige Parkmöglichkeiten) ist eine sichere Querung der Behringstraße (nicht nur) für Kinder kaum möglich. Aus meiner Sicht sollte das Interesse aller Verkehrsteilnehmenden an sicheren Verkehrsverhältnissen deutlich stärker gewichtet werden, als das Interesse der Autofahrenden (mich als Anwohner der Stichstraße Prof.-Hahn-Str. eingeschlossen) an einem Pkw-Parkplatz direkt vor der Haustür bzw. vor dem Zielort. Dass es in der Behringstraße keine geeigneten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt, sei hier nur am Rande erwähnt. Für ausreichend viele Behinderten-Parkplätze ist ebenfalls zu sorgen.
Bezüglich des Zusammenhangs zwischen Parken und Unfällen verweise ich auf die Forschungsberichte der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zum Thema „Unfallrisiko Parken für Fußgänger und Radfahrer“ und „„Unfallrisiko Parken für schwächere Verkehrsteilnehmer“.
Da das ISEK Birkesdorf „weiterhin der Handlungsrahmen für Politik, Verwaltung und die Akteure vor Ort“ ist, bitte ich darum, diesen Bürgerantrag unter Berücksichtigung der im ISEK Birkesdorf formulierten Ziele zu bewerten. In diesem Zusammenhang sei abschließend auf die „Machbarkeitsstudie und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuordnung und Umgestaltung des Straßenraumes von Nord- und Zollhausstraße zwischen Hovener Straße und Veldener Straße in Düren Birkesdorf“ hingewiesen, aus der ersichtlich wird, dass das angeordnete Gehwegparken ein grundsätzliches Problem in Birkesdorf darstellt, das sowohl den Zielen der Verkehrssicherheit (Vision Zero und Präventionsprinzip), als auch den Zielen des ISEK Birkesdorf diametral widerspricht. Hiermit möchte ich den dringenden Handlungsbedarf untermauern. Nicht zuletzt auch hinsichtlich der Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes für den Stadtteil.
Mit freundlichen Grüßen…
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