Das neue Straßenverkehrsgesetz (StVG), 1. Lesung

Liveübertragung: Donnerstag,
21. September, 23.05 Uhr

Um unter anderem die Anordnung von Tempo 30-Regelungen in Kommunen zu erleichtern, will die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz novellieren. Ein entsprechender Entwurf eines „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ (20/8293) steht am Donnerstag, 21. September 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Im Anschluss an eine knapp halbstündige Debatte soll der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen werden.

Als Einnahmen sind 15,8 Milliarden Euro anvisiert gegenüber 8,65 Milliarden Euro 2023. Davon sollen 15,14 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2023: 8,02 Milliarden Euro). Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut werden auf 1,3 Milliarden Euro beziffert (2023: 1,19 Milliarden Euro).

Quelle: bundestag.de

Aus dem Entwurf:

(…) Das bedeutet, dass mit der gesetzlichen Änderung die Regelungsziele Verbesserung des Schutzes der Umwelt (einschließlich des Klimaschutzes), Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung für sich allein genommen ausreichen, um auf dieser Grundlage eine verkehrsregelnde Bestimmung auf der Verordnungsebene zu erlassen. Es ist nicht erforderlich, dass die darauf basierende verkehrsregelnde Bestimmung auch Zwecke der Verbesserung der Verkehrssicherheit oder der Leichtigkeit des Verkehrs verfolgt. Diese Zwecke können vielmehr außer Acht bleiben. (…)

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Herausgeber /Quelle: Deutscher Bundestag, Online-Dienste


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