In einer Pressemitteilung weist die Stadt Düren heute nochmal darauf hin, wann Radfahrer auf dem Radweg fahren müssen und wann sie auf der Fahrbahn fahren sollen/dürfen/können/müssen. Nämlich immer dann, wenn kein blauer Lollie rumsteht oder ein blauer Lollie rumsteht, aber der dahinterliegende Radweg trotzdem grottenschlecht ist (zugeparkt, Schlaglöcher, nicht geräumt…).

Sehr gut! Das ist doch nicht etwa schon der neue Wind, der in der Verwaltung weht, nachdem der Koalitionsvertrag 2020-2025 unlängst verabschiedet wurde?

Das Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall!
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„Ein benutzungspflichtiger Radweg ist also mit dem bekannten runden blauen Schild, auf dem ein weißes Radsymbol zu erkennen ist, gekennzeichnet. Fehlt dieses Schild, dann dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer auch die Fahrbahn benutzen.“, erklären die Verkehrsexperten vom Mobilitätsteam.

Pressemitteilung, Stadt Düren, 11.11.2020

Solche Info- und Aufklärungsarbeit brauchen wir jetzt jede Menge, um ein Bewusstsein für die anstehenden Maßnahmen (man darf auf die Konkretisierung und Umsetzung des Koalitionsvertrags gespannt sein…) zu schaffen. Und um die geltenden Regeln -wenn nötig immer wieder – zu erklären. Da scheint noch sehr viel Halb- und Unwissen auf unseren Straßen, Rad- und Gehwegen unterwegs zu sein. In diesem Zusammenhang hätte ich mir noch einen Hinweis auf die geltenden Mindest-Überholabstände gewünscht.

Kommt ja vielleicht nochmal als separates Thema – hoffentlich auch in Richtung praktischer Umsetzung, sprich Kontrolle. Man könnte sogar überlegen, an einigen Stellen, an denen realistischerweise eh nicht regelkonform überholt werden kann, dieses Schild zu platzieren. Ist ganz frisch rausgekommen – davon sollte sich der DSB mal einen Vorrat anschaffen. 😉

Quelle: Screenshot Nationaler Radverkehrsplan

Unverzichtbar, aber immer wieder gut auch der Hinweis auf die gegenseitige Rücksichtnahme (§1 StVO), den sich wirklich alle Verkehrsteilnehmer hinter die Ohren schreiben sollten. Radfahrer ausdrücklich mit inbegriffen!

Neben den (leider immer noch zu vielen) „seltsam fahrenden“ Radfahrern erlebe ich nämlich immer noch täglich Autofahrer, die viel zu eng und an unmöglichen Stellen überholen. Und das auch noch meist komplett überflüssig, weil sie eh effektiv nicht schneller sind und ich sie an der nächsten Ampel längst wieder eingeholt habe. (Damit das Spiel von vorne beginnt…)

Wenn sich bei so manchem Autofahrer ein wenig mehr Verständnis und Logik durchsetzen würde, kämen alle besser durch die City. Manchmal würde auch nur reichen, wenn einen die Motorisierten (augenscheinlich) nicht ständig als „Hindernis“, „Störfaktor“ oder „Illegales Etwas“ auf der Fahrbahn wahrnehmen würden.

Doch auch die Autofahrerinnen und Autofahrer sind gefordert. „Sie müssen beachten, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen dürfen. Auch dann, wenn ein Radweg im Seitenraum vorhanden ist. Oft sind dies Rennradfahrer oder schnellere Alltagspendler.“, erläutert Benjamin Raßmanns. „Alle Verkehrsteilnehmer müssen verstärkt aufeinander Rücksicht nehmen und sollten auf jeden Fall die Verkehrsregeln beachten.“, ergänzt Uwe Schmitz.
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Eine Übersicht der verschiedenen Anlagen und Freigaben für den Radverkehr hat das Fachteam „Nachhaltige Mobilität“ auf den Internetseiten der Stadt Düren eingestellt: www.dueren.de/leben-wohnen/mobilitaet-verkehr/fahrrad/radverkehrsanlagen.

Pressemitteilung, Stadt Düren, 11.11.2020

Der obligatorische Hinweis auf helle und reflektierende Kleidung, gerade jetzt, darf natürlich auch nicht fehlen. Kann nie schaden…

Hoffentlich erreicht die Pressemitteilung viele und die richtigen Menschen und bleibt keine Eintagsfliege, sondern ist der Startschuss für eine koordinierte Öffentlichkeitsarbeit pro Verkehrswende. Das würde es Politik und Verwaltung in den kommenden Jahren bestimmt sehr erleichtern, die gesteckten Ziele zu erreichen. *Daumenhoch*

Viel Erfolg dabei!