Das Klimaschutz-Teilkonzept „Klimafreundliche Mobilität“ geht in die zweite Halbzeit, das „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW“ ist in der Mache, ein sogenanntes „Radvorrangroutenkonzept“ wird gerade erstellt, die bunte „Koalition Zukunft“ will Autofahrern auf überbreiten Straßen eine Fahrspur wegnehmen und die CDU will die sofortige Umsetzung der B399n-Altplanung.

Auch das „Gesamtregionale Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier“ wird gerade erarbeitet. Übrigens begleitet durch dasselbe Aachener Planungsbüro, das mit dem städtischen Radvorrangroutenkonzept betraut ist.

Screenshot Radvorrangroutenkonzept Düren
Quelle: Planungsbüro Kaulen (Stand: 24.11.2020)

Viel Bewegung in Sachen Mobilität also gerade. Und viele wichtige Weichenstellungen, die bevor stehen…

Zeit, nochmal einen Blick auf die erklärten (und noch nicht so ganz erklärten) Ziele zu werfen. Und auf die Veranstaltung
RADKOMM Spezial
am 20. März
hinzuweisen, in der es nochmal um den ganz aktuellen Stand des NRW-Radgesetzes (Referentenentwurf) geht.

Screenshot aus den Präsentationen der Stakeholder-Treffen

Und bei uns in Düren?
Wie läuft die Vorbereitung auf´s Radgesetz?

Die erste Antwort, die Benjamin Raßmanns gibt, als es im Gespräch um seinen Job als Mobilitätsmanager der Stadt Düren geht, klingt ernüchternd — für Autofahrer. „Stau zu den Spitzenzeiten wird es höchstwahrscheinlich immer geben“, sagt Raßmanns, 29, über die Hauptverkehrsader B56 und deren Verlängerungsstraßen in Düren. (…)

Raßmann kann Düren in naher Zukunft nicht zur staufreien Zone entwickeln, aber er will mit verschiedenen Ideen ein großes Ziel erreichen: in zehn Jahren zehn Prozent weniger Autos auf Dürens Straßen. „Das ist sehr ambitioniert, aber wenn man sich seine Ziele nicht hoch steckt, geht man auch nicht mit dem nötigen Willen daran“, sagt Raßmanns.

Der Mann, der die Mobilität in Düren managen soll“, Dürener Nachrichten, 08.12.2017 (Paywall)

Warum das besonders für Autofahrer ernüchternd sein soll, kann wahrscheinlich nur ein eingefleischter Autofahrer erklären. Als Radfahrer und Fußgänger sind innerstädtische Staus , qualmende Karren, die sich – immer auf der Suche nach einem Platz um die Stadt zuzuparken – Stoßstange an Stoßstange durch die Stadt schieben, jetzt auch nicht so besonders prickelnd.

Gibt es neben dem Ziel des Mobilitätsmanagements noch weitere lokale Zielvorgaben? (Ich weiß, ich wiederhole mich.)

Ja, die gibt es. Seit Jahren, ganz konkret, schwarz auf weiß:

Klimaschutz-Teilkonzept „Klimafreundliche Mobilität“, Stadt Düren (2015)
Klimaschutz-Teilkonzept „Klimafreundliche Mobilität“, Stadt Düren (2015)
Green City Masterplan Stadt Düren

Nochmal zusammengefasst:

  • Ziel Mobilitätsmanagement
    Stadt Düren

    10% weniger Autos in zehn Jahren (2017-2027?)
    = 1% weniger Autos pro Jahr
  • Ziel Klimaschutz-Teilkonzept & Green City Masterplan
    Stadt Düren

    (2015-2025?)
    15% Radverkehrsanteil = +5%
    55% Autoverkehrsanteil = -10%
    10% Fußverkehrsanteil = +/-0%
    21% ÖPNV-Verkehrsanteil = +5%
  • Ziel Land NRW / Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW
    25% Radverkehrsanteil bis 2025 (voraussichtlich)?

Nochmal nachgefragt:

  • Was sind denn jetzt genau die konkreten Ziele für Düren und was, wenn die nicht den Vorgaben des kommenden Radgesetzes entsprechen?
  • Wie ist (zur Halbzeit des Klimaschutz-Teilkonzeptes) der aktuelle Stand der Dinge? Wie sehen die Modal Split-Werte aus und was schließen wir daraus?
  • Falls diese Daten gar nicht vorliegen: Wie wird gewährleistet, dass überhaupt erfasst wird, inwiefern sich Maßnahmen auf die Zielerreichung auswirken? Wie werden die bisherigen Maßnahmen überhaupt evaluiert?
  • Gibt es eine (wie in üblichen Qualitätsmanagementsystemen) nachverfolgbare Jahreszielplanung/5-Jahres-Planung/10-Jahres-Planung?
  • Wo muss nachjustiert werden? Welche bisherigen Maßnahmen waren der Zielerreichung förderlich, welche nicht?
  • Welche Maßnahmen wurden weshalb bisher noch überhaupt nicht umgesetzt? Bspw. Öffentlichkeitsarbeit, Fahrradstraßen, Radschnellwege…?
  • Inwiefern werden die Maßnahmen(vorschläge) aktuellen Änderungen wie bspw. baulich-rechtlichen und/oder politischen Vorgaben (ERA, RASt, Koalitionsvertrag „Zukunft Düren“, Radgesetz NRW…) angepasst, um auf einem aktuellen Stand zu bleiben?
  • Verfügen die zuständigen Fachämter über die zur Erreichung der Ziele notwendigen Kapazitäten bspw. um Fördermittel rechtzeitig zu beantragen, die zivilgesellschaftliche Beteiligung zu ermöglichen…?


Links

Volksinitiative Aufbruch Fahrrad
Die neun Maßnahmen