Ich wundere mich ja schon länger darüber, wieso in Düren so lax mit Falschparkern umgegangen wird. Überall liest man von kommunalen Abschlepp-Aktionen und einem sich ändernden Vorgehen (+Bewusstsein) in den Städten, aber bei uns scheint sich da grundsätzlich und im Einzelnen wenig zu tun. Der Fokus der Kontrollen scheint nach wie vor eher auf den (scheinbar) lukrativen Parkplätzen zu liegen als auf (tatsächlich) gefährlichen Stellen. Liegt das wirklich nur an notorisch fehlenden Kapazitäten? Oder will man das bewusst nicht machen? Falls ja, warum nicht?

Wieso in Düren (augenscheinlich) gar nicht abgeschleppt wird, möchte ich wirklich mal verstehen. Als Innenstadtradler bin ich zwar kein Fan von großen Pkw in der City. Den Abschleppwagen würde ich aber doch gerne mal öfters zu Gesicht bekommen. Und den notorischen Falschparkern würde es auch gut tun, den mal etwas häufiger im Einsatz wahrzunehmen.

Die „Verhältnismäßigkeit“, von der unser Fahrrad- und Verkehrsminister Dr. Andy Scheuer so gerne spricht, wenn er sich wieder hinter rasende Autofahrer stellt, anstatt vor totgefahrene Radler, könnte auch eine Rolle spielen. Welche Grundhaltung, welcher Habitus steckt dahinter? Politik und deren behördliche Umsetzung wird ja aktiv gestaltet und von verschiedenen Interessen gesteuert.

Oft wird man allerdings erst durch die Begründung von Entscheidungen schlau. Vieles, was praktisch (nicht) passiert, kann man gar nicht selbst wahrnehmen und so manche scheinbar seltsame Entscheidung erklärt sich einem, wenn man versteht, auf welchem Hintergrund und mit welchen Motiven diese getroffen wurde. Man wird ja auch ein bisschen tendenziös, wenn man selbst Betroffen ist und halt gerne perspektivisch mit der „Radler-Brille“ durch die Gegend fährt. Insofern lohnt ein Blick (Einblick) in entsprechende Urteilsbegründungen, Dienstanweisungen und so weiter. Auch wenn das jetzt nicht gerade die angenehmste Feierabend-Lektüre ist…

Nicht umsonst schreibt sich auch Politik immer wieder neu auf die Fahnen, sie müsse und wolle ihre Inhalte, Ziele und Erfolge (noch!) besser mit dem pösen Pöbel kommunizieren. Transparenz und so…

Alles schön und gut und auch ein demokratietheoretisch gar ausgefuchstes System. Das jedoch leider nicht selten an/in der Praxis komplett scheitert. Bezogen auf den Radverkehr denke ich da bspw. an versprochene aber monatelang ausbleibende Antworten vom Landesverkehrsminister, unzugängliche Daten, wenig Auskunftsfreude in Ämtern…

Schön, dass das System aber trotzdem so gut funktioniert, dass man nicht der persönlichen Willkür und dem spontanen Ermessen Beamteter ausgesetzt ist, sondern einen echten, rechtlichen Anspruch auf Auskunft hat. (Das könnte sich so manch ein Verschwörungs-Schwurbler mal anschauen, bevor er wieder irgendwelche youtube-Videos und seltsame Links teilt.)

Es gibt ja das Informationsfreiheitsgesetz, das Jedermann und Jederfrau den Zugang zu öffentlichen Dokumenten gewährleistet. Für die Nicht-Juristen unter uns gibt es diverse Möglichkeiten, sich das zunutze zu machen ohne zwanzig Semester Jura studiert zu haben. Zum Beispiel fragdenstaat.de. Da gibt es Vorlagen, um die Anfrage formgerecht zu stellen und diese (samt Antworten) zu veröffentlichen.

Da hört dann die behördliche Willkür, ob (und wann) man sich die Mühe macht, eine Info herauszusuchen und zu -geben auf. Da gibt´s eine Eingangsbestätigung, einzuhaltende Fristen und offensichtlich deutlich mehr Gewicht in eine Anfrage, als wenn man diese einfach so, formlos an ein Amt stellt. Gute Sache.

Zumindest habe ich diese Erfahrung bei meiner ersten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gemacht. Bisher war ich gewohnt, mindestens tage-, eher wochen- und monatelang auf Antworten zu warten. Diesmal ging´s plötzlich in Innenstadtrasergeschwindigkeit.

Anfrage-Mail gestellt am 13.08.2020 um 07:23 Uhr.
Rückmeldung erhalten am 13.08.2020 um 11:23 Uhr.

Vier Stunden? No way! Super und Danke! Aber: Warum nicht gleich so?


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

  • Sämtliche Dienstanweisungen des Amtes für Recht und Ordnung hinsichtlich des Verkehrsdienstes.
  • Alle weiteren Anweisungen, die sich auf die Auslegung des Opportunitätsprinzips beziehen, insbesondere hinsichtlich der Sanktionierung von Falschparkenden.
  • Informationen zu entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende des Amtes für Recht und Ordnung.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen…

(13.08.2020)


Rückmeldung vier Stunden (!!!) später:

Sehr geehrte Herr Faber,

Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen.

Zu Teil 2 Ihrer Anfrage kann ich Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass wir keine Anweisungen haben, die sich auf das Opportunitätsprinzip beziehen, denn dieses ergibt sich aus dem Gesetz. Gem. § 47 OWiG liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen. Dabei sind stets sämtliche Umstände des Einzelfalles in die Betrachtung einzubeziehen.

Die weitergehende Frage Ihres Antrags befindet sich in Bearbeitung. Sollten wir für die Bearbeitung Gebühren erheben, werden Sie vorab darüber informiert.

Antwort vom Amt für Recht und Ordnung, 13.08.2020

Dass man meinen Namen nicht korrekt schreibt – geschenkt. Ich wundere mich jedoch über die pauschale Antwort zum Opportunitätsprinzip. Den Paragraphen 47 OWiG habe ich sehr wohl gelesen. Allerdings hätte ich angenommen, dass „pflichtgemäßes Ermessen“ doch in irgendeiner Form objektivierbar gemacht werden müsste. Dass es da keine Vorgaben gibt, kann doch nicht sein. Bürokratisch sind wir doch eigentlich so aufgestellt, dass auch das mit Bezug auf StVO, Bußgeldkatalog-Verordnung, Straßenverkehrsgesetz usw. irgendwo verschriftlicht wurde, oder?

Was heißt das denn sonst für die Praxis der Beamten, die Ordnungswidrigkeiten wie gefährliches Falschparkern zu ahnden haben? Der Ermessensspielraum und „sämtliche Umstände des Einzelfalls“ müssen doch in irgendeiner Form eingegrenzt sein und nicht reinem Bauchgefühl und persönlicher Tagesform und Willkür unterliegen.

Da wird man doch im Team zumindest mal drüber gesprochen haben und ein Protokoll geschrieben haben. Sind da nicht neue Leute eingestellt worden oder sollen eingestellt werden? Was sagt man denen, wenn die anfangen zu arbeiten? „Wenn Sie einen Falschparker auf einer viel befahrenen Kreuzung im morgendlichen Schulverkehr mitten auf dem Schutzstreifen sehen, dann liegt es in Ihrem pflichtgemäßen Ermessen, ob sie ihn ignorieren, ermahnen, verwarnen oder abschleppen lassen.“?

Pflichtgemäß“ ist für mich genauso schwammig. In den oben genannten Verordnungen und Gesetzen (bestimmt gibt es noch diverse andere dazugehörige, die ich nicht kenne) müssen doch massig Definitionen für verschiedene Gefährdungsgrade und entsprechende Sanktionsmöglichkeiten und -pflichten versteckt sein. Ich suche die jetzt aber nicht, sondern warte mal auf die weitere Antwort…


Update 15.09.2020, 06:50h:

Sehr geehrte Frau Warawko,

ich möchte Sie hiermit an meinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. August 2020 erinnern, in dem ich um Zusendung der entsprechenden Unterlagen innerhalb eines Monats bitte. Da diese Frist bereits abgelaufen ist, möchte ich Sie freundlich um die Zusendung der beantragten Unterlagen bitten.
Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang auch Folgendes zu (Gerne stelle ich einen separaten Antrag falls nötig.):

A) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten („Knöllchen“), die 2019 in der Stadt Düren durch das Amt 30 erteilt wurden. Die Liste soll enthalten:
– Datum,
– Uhrzeit,
– Fabrikat,
– Tatort und
– Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en).

B) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2019 aufgrund von Drittanzeigen geahndet wurden. Über eine Auskunft zum Umgang mit Anzeigen via mobiler App würde ich mich ebenfalls freuen.

Mit freundlichen Grüßen…


Zum Weiter-Schmunzeln – oder Kopfschütteln:




Update I