Leider konnte ich nicht an der heutigen Bürgerausschusssitzung teilnehmen, in der auch mein Bürgerantrag „Illegales Gehwegparken in der Behringstraße“ auf der Tagesordnung stand.

Trotzdem gibt es etwas Neues zu berichten, denn (ebenfalls heute) wurde eine Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag, der nun offiziell „Neurdnung Parken in der Behringstraße“ heißt, veröffentlicht:

Neuordnung Parken in der Behringstraße
Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Grünflächen


Auf den im Bürgerantrag übersandten Bildern sind unbestritten zum Teil deutliche Verstöße zu sehen. Diese werden selbstverständlich bereits heute durch das Amt für Recht und Ordnung geahndet, wenn zum Zeitpunkt des Regelverstoßes die zuständigen Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind und kontrollieren.

Verwaltungsseitig muss noch geprüft werden, ob zeitnah eine stärkere bzw. intensivere Kontrolle umgesetzt werden kann und welche Auswirkungen dies auf andere Standorte haben würde.

Das Thema „Gehwegparken“ wird aktuell von der Verwaltung mit Unterstützung einer externen Rechtsanwaltskanzlei aufgearbeitet. Das finale Ergebnis hierzu liegt leider aktuell noch nicht vor, wird aber aller Voraussicht nach bis Ende dieses Jahr eingehen. Erst danach ist eine finale Bewertung des Anliegens durch die Stadtverwaltung möglich.

Stellungnahme Fachamt, 27.11.2024

Stellungnahme zur Stellungnahme

1. Die „deutlichen Verstöße“ werden bereits heute vom Ordnungsamt geahndet, wenn die Kollegen vor Ort sind und kontrollieren? Das ist gut. Hätte mich auch gewundert, wenn es nicht so wäre. Nur sind sie in der Regel leider am Wochenende und abends/nachts nicht vor Ort, um zu kontrollieren. Und das wissen die Parkzeug-Chaoten ganz genau… Positiv: Zumindest tagsüber bleibt das eingeschränkte Halteverbot vor der Einmündung zumindest tagsüber deutlich seltener zugeparkt, als noch vor ein paar Wochen. Es hat wahrscheinlich ein paar Knöllchen gegeben.

2. Warum nicht ein paar Leute einstellen? Bei der Allgegenwart von illegal herumstehenden Parkzeugen kann mir keiner erzählen, dass die ihr Gehalt nicht doppelt und dreifach wieder reinholen würden. Zumindest so lange, bis sich auch wir Autofahrer irgendwann mal regelmäßig an die Regeln halten.

3. Das Thema „Gehwegparken“ wird von einer Rechtsanwaltskanzlei „aufbereitet“? Ja, und man darf sehr darauf gespannt sein, was das von der €DU-Dezernentin für Recht, Ordnung und Bürgerservice beauftragte „Gutachten“ ergibt. Zur Erinnerung: Die Rechtsdezernentin hatte anlässlich der Gehweg-und Parkplatz-Situation am Steinweg allen Ernstes behauptet, die Innenstadt könnte „veröden“, falls rund um den Steinweg 14 Pkw-Parkplätze verschwinden bzw. verschoben würden: „Finden Bewohner trotz Bewohnerparkausweises keinen Parkplatz mehr, könnte dies einen Wegzug aus der Innenstadt und damit eine Verödung der Innenstadt begründen.

Die €DU bzw. Jemand mit €DU-Verkehrs- und Rechtsverständnis malt den Untergang der Innenstadt an die Wand? Wegen ein paar asozialen, anachronistischen, den offiziellen politischen Zielen der Stadt widersprechenden Parkzeughalter-Privilegien? Mal ganz was Neues! 🥳

Auf das (vermutliche) Ungutachten mit dem (vermutlichen) Ziel, geltendes Recht rechtssicher zu umgehen, sollte man wirklich gespannt sein. Und es sich sehr gut anschauen, wenn es denn da ist. Denn es wird ja nicht allein zur Klärung der Causa Steinweg erstellt, sondern wird als Blaupause für den Umgang mit allen möglichen (zukünftigen) Fällen dienen, die ähnlich gelagert sind.

Aber lasst uns das mit dem Teufel-an-die-Wand-Malen mal denjenigen, die am liebsten überall nur noch Parkzeuge rumstehen sehen würden. Man muss schließlich davon ausgehen, dass die Rechtsanwaltskanzlei davon ausgeht, dass man sich das Gutachten nicht nur auf €DU-Seite sehr gut anschauen wird. FUSS e.V. Da wird wohl niemand auf die Idee kommen, Straßenverkehrsordnung und -gesetz so schlupflöchrig auszulegen, dass gleichberechtigte Verkehrsarten so pervers ungleich behandelt werden., dass Gehbehinderte, U-10-Kinder auf Fahrrädern und alle sonstigen möglichen Gehweg-Nutzer nicht sicher und wenigstens richtlinienkonform in die City kommen können. Doch nicht in einer Innenstadt, die zu veröden droht und dringend Publikumsverkehr nötig hat.


Fortsetzung folgt…