Weiter gehtˋs…

Schlappe sechs Monate (!) nach meinem Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen angeblichen Überfahrens einer angeblich roten Ampel, habe ich endlich Post vom Amtsgericht Düren erhalten. Deutschland-Tempo!

Was bisher geschah? Die Polizei hatte mich bezichtigt, auf der Philippstraße stadteinwärts (Ampel am StadtCenter) über eine rote Ampel gefahren zu sein. Bei genauerem Hinsehen stellte sich das jedoch als ziemlich fragwürdig dar. Nicht zuletzt, weil die Ampel für meine Fahrtrichtung gar kein Rotlicht-Zeichen hat.

Hier die ganze Geschichte:




Beschluss ohne Verfahren?

Eigentlich eine ziemlich eindeutige Sache – sollte man denken. Dennoch bekam ich als Rückmeldung auf meinen Widerspruch vom 18.11.2024 nun einen „Vorschlag“ (Deal) vom Amtsgericht Düren unterbreitet, nachdem ich auf eine mündliche Verhandlung verzichten soll. Damit würde ich per Beschluss eine reduzierte Geldbuße akzeptieren, die unter dem Betrag liegt, ab dem es einen Punkt in Flensburg gibt. Und damit wohl auch eingestehen, dass ich über eine rote Ampel gefahren bin, die es gar nicht gibt.


Datei-Ansicht (pdf)



Guter Deal?

Nein! Wieso sollte ich etwas zugeben und ein (reduziertes) Bußgeld akzeptieren, wenn es aus meiner Sicht auf einer Fehleinschätzung der Polizei – man könnte auch von „Täter-Opfer-Umkehr“ sprechen – beruht? Also musste leider der nächste Widerspruch eingelegt werden.

Vielleicht kann mir der Polizeibeamte dann in der mündlichen Verhandlung vor Gericht auch mal erklären, wie er eigentlich auf die Idee gekommen ist, meine Anzeige eines Lkw-Fahrers zum Anlass zu nehmen, mich anzuzeigen, obwohl bei Ansicht des Videobeweises eigentlich klar gewesen sein müsste, dass die angeblich rote Ampel gar nicht existiert.


Fortsetzung folgt…