Die Stadt Düren hat sich zum Ziel gesetzt, …

  • die Verkehrssicherheit zu verbessern,
  • die Digitalisierung (u.a. der Verwaltung) voranzutreiben,
  • Verwaltungsvorgänge zu entbürokratisieren…

Was läge da näher, als der ineffektiven, anachronistischen Parkraumüberwachung ein zeitgemäßes Update zu verpassen?

Dadurch würde man nicht nur dem sich hartnäckig haltenden Gerücht entgegentreten, dass Ordnungskräfte in bestimmten Stadtteilen aus Angst vor Übergriffen keine Parkraum-Verstöße ahnden würden.

Gute Gründe für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur digitalen Parkraumkontrolle sind vielfältig. Deshalb muss man sich wundern, warum die verkehrspolitisch ach so progressive Auto-Auto-über-alles-Koalition (€DU/sPD) das Thema noch nicht auf irgendeine Tagesordnung gebracht hat. 🤡

Glücklicherweise gibt es die Möglichkeit, Bürgeranträge zu stellen…



Sehr geehrte Mitglieder des Bürgerausschusses,

hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW.

Parkraumüberwachung durch Scan-Fahrzeuge

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen, technischen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur digitalen Unterstützung der Parkraumüberwachung in Düren zu prüfen.

Dabei sollen insbesondere geeignete Einsatzgebiete, mögliche technische und organisatorische Modelle, der erforderliche Personalaufwand, die voraussichtlichen Kosten, die (datenschutz)rechtlichen Anforderungen sowie die Erfahrungen anderer Kommunen berücksichtigt werden.

Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss einen Prüfbericht vorzulegen. Dieser soll gegebenenfalls einen zeitlich und räumlich begrenzten Modellversuch mit konkreten Evaluationskriterien, einer begleitenden Datenschutzprüfung und einer abschließenden Auswertung vorschlagen.

Begründung:

Der Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur digitalen Unterstützung der Parkraumüberwachung wird bereits in mehreren deutschen Kommunen erprobt oder vorbereitet. Die dortigen Erfahrungen können für die Prüfung eines möglichen Einsatzes in Düren herangezogen werden:

  • Hamburg: Digitale Parkraumkontrolle in Testgebieten; Pilotversuch seit Juli 2026.
  • Düsseldorf: Test eines Scan-Fahrzeugs zur Erfassung von Falschparkern auf Fahrradachsen.
  • Mannheim: Modellhafter Probebetrieb in der Neckarstadt; die Stadt zog nach der Testphase ein positives Fazit.
  • Heidelberg: Modellprojekt in Bahnstadt und Altstadt zur digitalen Parkraumkontrolle.
  • Freiburg: Versuchsreihe zur digitalen Parkraumkontrolle, unter anderem im Stadtteil Brühl.
  • Köln: Der Verkehrsausschuss hat im September 2026 einen dreijährigen Modellversuch beschlossen.


Auch im europäischen Ausland ist die digital unterstützte Parkraumkontrolle bereits in zahlreichen Städten im Einsatz. Beispielsweise setzt Wien Scan-Cars schrittweise zur Modernisierung der Parkraumüberwachung ein; damit sollen Kontrollwege reduziert, Personal gezielter eingesetzt und die Kontrolldichte insbesondere auch in Außenbezirken erhöht werden.

Seit dem 1. Juli 2026 besteht mit § 63g Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine bundesrechtliche Grundlage für bestimmte Formen der digital unterstützten Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Ein Einsatz in Düren setzt jedoch eine sorgfältige Prüfung der gesetzlichen, datenschutzrechtlichen, technischen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen voraus. Siehe StVG § 63g.


Erwartbare Vorteile eines erfolgreichen Modellversuchs:

  • Wirksamere Kontrollen: Scan-Fahrzeuge können Parkberechtigungen in deutlich größerer Zahl überprüfen als Fußstreifen. Dadurch lässt sich die Einhaltung bestehender Parkregelungen konsequenter und gleichmäßiger kontrollieren.
  • Mehr Verkehrssicherheit: Falsch geparkte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen, in Kreuzungsbereichen, auf Busspuren oder vor Feuerwehrzufahrten können schneller erkannt werden. Das verbessert insbesondere die Sicherheit und Bewegungsfreiheit von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden sowie Einsatzfahrzeugen.
  • Gezielterer Personaleinsatz: Beschäftigte des Ordnungsamtes können bei standardisierbaren Prüfungen unterstützt und stärker für Fälle eingesetzt werden, die eine persönliche Kontrolle, Kommunikation oder unmittelbare Entscheidung vor Ort erfordern.
  • Bessere Steuerung des Parkraums: Höhere Kontrolldichte kann dazu beitragen, regelwidriges Langzeitparken und unberechtigte Nutzung knapper Stellplätze zu verringern. So kann die Verfügbarkeit vorhandener Parkflächen verbessert und Parksuchverkehr reduziert werden.
  • Mittel- und langfristige Kosteneffizienz: Der anfängliche Mehraufwand kann mittel- und langfristig zur Kostenreduzierung bei gleichzeitiger Einnahmensteigerung führen.
  • Die digitale Erfassung des Parkraums kann für die zukünftige Stadtplanung und Stadtentwicklung nutzbar gemacht werden.
  • Grundlage für eine belastbare Entscheidung: Ein Modellversuch schafft lokale Erkenntnisse über Technik, Datenschutz, Kosten, Personalbedarf, Akzeptanz und konkrete Wirkung. Erst auf dieser Grundlage kann die Stadt fundiert über einen dauerhaften Einsatz entscheiden.

Die bisherigen Modellvorhaben liefern hierfür ermutigende Hinweise: In Heidelberg wurde das Scan-Fahrzeug nach Angaben von Stadt und Land als technisch zuverlässig bewertet und war gegenüber einer Fußstreife mit zwei Personen mindestens zwölfmal so effektiv. In Mannheim berichtete die Stadt nach ihrem Pilotprojekt, dass – je nach Ort und Zeit – künftig etwa 50 sicherheitsrelevante Verstöße pro Stunde erfasst werden könnten. Diese Ergebnisse sind nicht ohne Weiteres auf Düren übertragbar; sie sprechen jedoch dafür, die Möglichkeiten unter den örtlichen Rahmenbedingungen systematisch zu prüfen.

Von besonderer Bedeutung ist der Schutz personenbezogener Daten. Es ist sicherzustellen, dass nur die für die Kontrolle erforderlichen Daten verarbeitet werden, Aufnahmen unbeteiligter Personen und nicht erforderlicher Bereiche nach dem Stand der Technik automatisiert unkenntlich gemacht werden und Daten bei regelkonformem Parken unverzüglich gelöscht werden. Daten zu festgestellten Verstößen dürfen nur so lange verarbeitet werden, wie dies für die Prüfung und Ahndung erforderlich ist.

Ein zeitlich und räumlich begrenzter Modellversuch würde der Stadt Düren ermöglichen, die Praxistauglichkeit, die Kosten, die datenschutzrechtliche Umsetzbarkeit, die Akzeptanz sowie die tatsächliche Entlastungswirkung zu bewerten, bevor über einen dauerhaften oder erweiterten Einsatz entschieden wird.

Mit freundlichen Grüßen…


Ein Beispiel:

Bei jedem Heimspiel eines Fußball-Clubs im Dürener Norden parken (super sportliche) Fußball-Fans stundenlang auf dem Gehweg gegenüber des Fußballplatzes. Da dies der einzige Gehweg ist, der an dieser Stelle zur Verfügung steht, zwingen die Falschparker alle Fußgänger (u.a. Kinder, betagte Menschen, aber auch alle Rollifahrer und Kinderwagen-Schieber) dazu, auf der Fahrbahn zu gehen. Die Fahrbahn, auf der die Autofahrer selbstverständlich ebenso Rücksicht nehmend und nicht-egoistisch unterwegs sind, wie die Falschparker.

Das Ordnungsamt hat weder Lust noch Kapazitäten, dies zu kontrollieren/sanktionieren. Effekt: Das regelmäßige Falschparken hat sich mittlerweile zum Dauer-Zustand entwickelt. Bei den Falschparkern hat sich wahrscheinlich schon ein Gefühl des Gewohnheitsrechts eingeschlichen. Was soll daran falsch sein, wenn ich das ständig mache und ich (gröhlend am Spielfeldrand stehend) gar nicht mitbekomme, dass da evtl. Kinder, Behinderte oder wer auch immer genötigt und gefährdet wird? Aus den Augen, aus dem Sinn…

Auf Nachfrage teilte das Ordnungsamt übrigens mit, dass dieses Jahr keine Möglichkeit bestünde, dort zu den entsprechenden Zeiten Kontrollen durchzuführen. Offizieller Freifahrtschein zum Falschparken!

Dabei könnte es so einfach sein: