Sehr geehrte Mitglieder des Bürgerausschusses,
da mein Bürgerantrag „Controlling des Klimaschutzteilkonzepts „Klimafreundliche Mobilität in Düren““ (20.04.2023) nicht weiterverfolgt wurde, stelle ich hiermit diesen neuen, abgeänderten Bürgerantrag „Evaluation und kontinuierliche Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts „Klimafreundliche Mobilität in Düren“ gemäß §24 GO NRW. Siehe Anhang.
Mit freundlichen Grüßen…

Sehr geehrte Mitglieder des Bürgerausschusses,
hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW.
Evaluation und kontinuierliche Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts „Klimafreundliche Mobilität in Düren“
Beschlussvorschlag:
Das Klimaschutzteilkonzept „Klimafreundliche Mobilität in Düren“ (KSTK) wird anhand der in Kapitel 7 „Controlling“ beschriebenen Parameter (nachträglich) evaluiert und kontinuierlich umgesetzt.
Begründung:
Das Klimaschutzteilkonzept wurde am 18.02.2016 einstimmig „im Grundsatz“ vom Rat der Stadt Düren beschlossen. Es „dient als Grundlage für weitere Maßnahmen und Aktivitäten der Stadt Dürenim Bereich der klimafreundlichen Verkehrsentwicklung.“ (Siehe Niederschrift 01/2016 über die Sitzung des Rates der Stadt Düren am 18.02.2016 (2016-0013).
Ein zentrales Kontroll- und Steuerungswerkzeug in jedem Konzept ist das Controlling. Monitoring und Controlling ermöglichen nicht nur, bisherige Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen, sondern auch, weitere Maßnahmen (siehe Maßnahmenkatalog des KSTK) zu planen und zu steuern. „Auf dieser Grundlage können Veränderungen in den Treibhausgasemissionen erkannt werden und ggf. Anpassungen des Maßnahmenkataloges erfolgen. (…) erst im Rahmen eines Controllings, in welchem eine Fortschreibung der Bilanz erfolgt, können Auswirkungen eingeleiteter Maßnahmen ersichtlich und die Maßnahmen ggf. angepasst werden“ . (Quelle: KSTK) Die Erhebung der „Veränderung am Modal Split“ als ein zentrales Ziel des Konzepts sollte hierbei unbedingt Teil der Evaluation sein.
Ohne entsprechendes Monitoring und Controlling ist weder eine objektive Evaluation bisheriger Maßnahmen möglich, noch können zukünftige Maßnahmen des KSTK (inkl. Öffentlichkeitsarbeit) sachgerecht und zielgerichtet umgesetzt werden. Die beschlossene „weitere kontinuierliche Umsetzung“ des Konzepts wird durch die nicht konzeptgetreue Evaluation in Frage gestellt. Unter diesen Umständen ist fraglich, inwiefern das KSTK weiterhin als „Grundlage für weitere Maßnahmen und Aktivitäten der Stadt Düren im Bereich der klimafreundlichen Verkehrsentwicklung“ dienen kann. Ferner ist aufgrund der nicht konzeptgetreuen Umsetzung fraglich, inwiefern das KSTK noch sinnvoll als Maßnahmenbündel bspw. im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgeführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen…



















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