In einer Pressemitteilung weist die Stadt DĂŒren heute nochmal darauf hin, wann Radfahrer auf dem Radweg fahren mĂŒssen und wann sie auf der Fahrbahn fahren sollen/dĂŒrfen/können/mĂŒssen. NĂ€mlich immer dann, wenn kein blauer Lollie rumsteht oder ein blauer Lollie rumsteht, aber der dahinterliegende Radweg trotzdem grottenschlecht ist (zugeparkt, Schlaglöcher, nicht gerĂ€umt…).

Sehr gut! Das ist doch nicht etwa schon der neue Wind, der in der Verwaltung weht, nachdem der Koalitionsvertrag 2020-2025 unlÀngst verabschiedet wurde?

Das Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall!
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„Ein benutzungspflichtiger Radweg ist also mit dem bekannten runden blauen Schild, auf dem ein weißes Radsymbol zu erkennen ist, gekennzeichnet. Fehlt dieses Schild, dann dĂŒrfen Radfahrerinnen und Radfahrer auch die Fahrbahn benutzen.“, erklĂ€ren die Verkehrsexperten vom MobilitĂ€tsteam.

Pressemitteilung, Stadt DĂŒren, 11.11.2020

Solche Info- und AufklĂ€rungsarbeit brauchen wir jetzt jede Menge, um ein Bewusstsein fĂŒr die anstehenden Maßnahmen (man darf auf die Konkretisierung und Umsetzung des Koalitionsvertrags gespannt sein…) zu schaffen. Und um die geltenden Regeln -wenn nötig immer wieder – zu erklĂ€ren. Da scheint noch sehr viel Halb- und Unwissen auf unseren Straßen, Rad- und Gehwegen unterwegs zu sein. In diesem Zusammenhang hĂ€tte ich mir noch einen Hinweis auf die geltenden Mindest-ÜberholabstĂ€nde gewĂŒnscht.

Kommt ja vielleicht nochmal als separates Thema – hoffentlich auch in Richtung praktischer Umsetzung, sprich Kontrolle. Man könnte sogar ĂŒberlegen, an einigen Stellen, an denen realistischerweise eh nicht regelkonform ĂŒberholt werden kann, dieses Schild zu platzieren. Ist ganz frisch rausgekommen – davon sollte sich der DSB mal einen Vorrat anschaffen. 😉

Quelle: Screenshot Nationaler Radverkehrsplan

Unverzichtbar, aber immer wieder gut auch der Hinweis auf die gegenseitige RĂŒcksichtnahme (§1 StVO), den sich wirklich alle Verkehrsteilnehmer hinter die Ohren schreiben sollten. Radfahrer ausdrĂŒcklich mit inbegriffen!

Neben den (leider immer noch zu vielen) „seltsam fahrenden“ Radfahrern erlebe ich nĂ€mlich immer noch tĂ€glich Autofahrer, die viel zu eng und an unmöglichen Stellen ĂŒberholen. Und das auch noch meist komplett ĂŒberflĂŒssig, weil sie eh effektiv nicht schneller sind und ich sie an der nĂ€chsten Ampel lĂ€ngst wieder eingeholt habe. (Damit das Spiel von vorne beginnt…)

Wenn sich bei so manchem Autofahrer ein wenig mehr VerstĂ€ndnis und Logik durchsetzen wĂŒrde, kĂ€men alle besser durch die City. Manchmal wĂŒrde auch nur reichen, wenn einen die Motorisierten (augenscheinlich) nicht stĂ€ndig als „Hindernis“, „Störfaktor“ oder „Illegales Etwas“ auf der Fahrbahn wahrnehmen wĂŒrden.

Doch auch die Autofahrerinnen und Autofahrer sind gefordert. „Sie mĂŒssen beachten, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen dĂŒrfen. Auch dann, wenn ein Radweg im Seitenraum vorhanden ist. Oft sind dies Rennradfahrer oder schnellere Alltagspendler.“, erlĂ€utert Benjamin Raßmanns. „Alle Verkehrsteilnehmer mĂŒssen verstĂ€rkt aufeinander RĂŒcksicht nehmen und sollten auf jeden Fall die Verkehrsregeln beachten.“, ergĂ€nzt Uwe Schmitz.
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Eine Übersicht der verschiedenen Anlagen und Freigaben fĂŒr den Radverkehr hat das Fachteam „Nachhaltige MobilitĂ€t“ auf den Internetseiten der Stadt DĂŒren eingestellt: www.dueren.de/leben-wohnen/mobilitaet-verkehr/fahrrad/radverkehrsanlagen.

Pressemitteilung, Stadt DĂŒren, 11.11.2020

Der obligatorische Hinweis auf helle und reflektierende Kleidung, gerade jetzt, darf natĂŒrlich auch nicht fehlen. Kann nie schaden…

Hoffentlich erreicht die Pressemitteilung viele und die richtigen Menschen und bleibt keine Eintagsfliege, sondern ist der Startschuss fĂŒr eine koordinierte Öffentlichkeitsarbeit pro Verkehrswende. Das wĂŒrde es Politik und Verwaltung in den kommenden Jahren bestimmt sehr erleichtern, die gesteckten Ziele zu erreichen. *Daumenhoch*

Viel Erfolg dabei!