Screenshot: Website NPM

NPM – Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

Schon mal etwas von der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität gehört?

Nein?

Ich auch nicht. Obwohl ich mich seit ein paar Jahren mehr oder weniger intensiv mit Fragen rund um die Mobilität beschäftige und bisher dachte, ich hätte zumindest einen groben Überblick darüber, wer sich auf diesem Feld so tummelt. Insbesondere bzgl. Radverkehr natürlich.

Ah, ich glaube, da ist auch schon der Haken an der Sache: Wenn man sich die „NPM“ mal etwas näher anschaut, fällt einem nämlich auf, dass in diesem zentralen Gremium, das sich wegweisend und zielsetzend mit unserer zukünftigen Mobilität beschäftigt, Radverkehr nicht gerade eine hervorgehobene Rolle spielt. Anders, als uns das die besser öffentlich kommunizierten Verlautbarungen (Nationaler Radverkehrsplan, Klimaschutz- und Nahmobilitätsgesetze, umweltverbund-freundliche Sonntagsreden…) glauben lassen.

Für mich sieht das ein wenig so aus, als mache man auch hier den Bock zum Gärtner. Ähnlich wie bspw.. Oliver Krischer (Grüne) bzgl. des Strukturwandels im Rheinischen Revier kritisiert, sollen also auch bei der Verkehrswende diejenigen (Industrien, Verkehrsformen und Lobbyisten) unseren Weg aus der Krise heraus gestalten, die die Krise maßgeblich selbst erzeugt haben. Und sich daran eine goldene Nase verdient haben.

Na, ob das mal die richtige personelle Besetzung ist, wenn es um Umdenken, Umsteuern, neue Ideen, Wende, Wandel, nachhaltige Entwicklung und die richtige gesellschaftspolitische Haltung geht? *Verschwörungs-Zwinkersmiley*

Die Plattform Mobilität: Eine industrienahe Besetzung, fragwürdige Konzepte und Klimaziele, die nicht erreicht werden. Kann so ein Expertengremium den Weg in die Zukunft zeigen?

Das Erste Report Mainz, 20.04.2021

Autolobbyisten beraten die Bundesregierung
„Der deutsche Autoverkehr stößt heute noch genauso viel CO2 aus wie vor 30 Jahren. Daher soll die „Nationale Plattform Zukunft der Mobilität“ als Expertengremium Konzepte für die Verkehrswende entwickeln. Doch in dieser Runde sitzen auffällig viele Vertreter der Autoindustrie und anderer Lobby-Verbände.“
Das Erste, Report Mainz, 20.04.2021


Quelle: FGSV-Verlag

RaSt 06 – Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen

Schon mal was von der RaSt 06 gehört?

Nein?

Ich diesmal schon. Aber nur, weil man da irgendwann zwangsläufig bei landet, wenn man sich ein wenig mit dem Thema Radverkehr beschäftigt.

Was ist die RaSt eigentlich?
„Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz RASt 06)[1] sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und wurden 2007 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln herausgegeben. Sie ersetzte die beiden zuvor gültigen Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) und Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV). Die RASt 06 ist eingeführt in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Sie wird in fast allen anderen Bundesländern zur Anwendung empfohlen.“ (Wikipedia)

Herausgeber ist die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.. Sie ist satzungsgemäß unter anderem zuständig für die „Aufstellung des Technischen Regelwerkes unter Berücksichtigung der neuesten Ergebnisse der Forschung und der Praxis mit dem Ziel einer einheitlichen Anwendung.“

Wer steckt dahinter?
Hier geht es zu Gremien und Organigramm.

Neben diverser inhaltlicher Kritik am Regelwerk, auf die ich hier nicht näher eingehen will, kann man sich eigentlich mal grundsätzlich fragen:

  • Warum ist eigentlich ein Verein für die Erarbeitung und Herausgabe des technischen Regelwerks zuständig?
  • Wer genau steckt hinter den Vereinsgremien, die unsere Verkehrsregelwerke schreiben?
  • Wie gut sind eigentlich die verschiedenen Interessengruppen in der FGSV abgebildet? (Man munkelt beispielsweise von 93% männlicher MitGliedschaft.) 😉
  • Wo findet Bürgerbeteiligung statt, sind die Strukturen der FGSV transparent genug?
  • Ist es richtig und soll es so sein, dass sich der Verein nicht nur auf rein technische Parameter wie notwendige Spurbreiten etc. beschränkt, sondern sozusagen gesellschaftspolitisch wirkt, indem bspw- die Verteilung des öffentlichen Raums durch den Verein mit beeinflusst wird?
  • Wieso ist das Regelwerk für die Öffentlichkeit eigentlich nicht frei zugänglich, sondern muss beim Verein/Verlag für rund 70 Euro bestellt werden?

Links


Quelle: FGSV-Verlag

ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

Schon mal was von… Ach, lassen wir das. 😉

Die ERA wird/werden ebenfalls vom FGSV-Verlag herausgebracht. Die Frageliste von oben ließe sich hier also nochmal rein kopieren. Ebenso der Hinweis auf inhaltliche Kritikpunkte, die hier nicht näher erwähnt werden sollen.

Was bei der ERA aus meiner Sicht nochmal extra interessant ist:
„In einigen Bundesländern ist die Anwendung der ERA 2010 verbindliche Voraussetzung für eine finanzielle Förderung, so in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.[1]“ (Wikipedia)

Das bedeutet nämlich, dass sich Planende, wenn Fördermittel fließen – wie beispielsweise beim Geschützten Radweg Veldener Straße – auch an gewisse Qualitäts-Standards halten müssen. Sonst gibt´s kein Geld und die qualitativ nicht zeitgemäße Maßnahme muss aus dem Stadtsäckel bezahlt werden. (Weiß das die FDP?)

Das ist irgendwie etwas verwirrend, denn die „Richtlinien“ für die Anlage von Stadtstraßen (RaSt) sind bei uns in NRW eigentlich nur „zur Anwendung empfohlen“, wohingegen die „Empfehlungen“ für Radverkehrsanlagen (ERA) bei uns verpflichtend (also quasi Richtlinien?) sind – zumindest, wenn man Fördermittel verplanen und verbauen möchte.

Naja, wenn dies im Endeffekt dazu führt, dass Planende die geltenden Qualitäts-Standards (bei aller noch offenen Kritik daran) endlich mal so anwenden, wie es Ihnen eigentlichgesellschaftspolitisch vorgegeben ist (Verkehrswende anstatt Verkehrskonservierung und „Weiter so!“), dann wäre uns ja schon sehr geholfen.

Links


RaST 06- und ERA 2010-konformer Schutzstreifen?