Am 11. Juni 2020 habe ich Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) angeschrieben, um mich bezüglich der Umsetzung von Abstandskontrollen bei uns in Düren schlau zu machen. Ich beobachte (spüre hautnah) nämlich leider immer noch regelmäßig Pkw-Fahrer, die Radler viel zu eng und viel zu schnell überholen. Und das leider auch noch häufig in Situationen, in denen das Überholen überhaupt keinen Mehrwert für den Autofahrer bringt.

Vielen scheinen die Abstandsregeln einfach noch nicht bekannt zu sein oder sie ignorieren sie schlichtweg oder sie haben ihr Fahrzeug nicht im Griff und können die Abstände nicht einschätzen. Letztendlich muss das endlich mal kontrolliert werden – und sanktioniert!

Nur so kommt das langsam mal ins Bewusstsein. Meinetwegen auch erst mit Strafe im Wiederholungs- oder Extremfall, aber man braucht doch mal eine technische Lösung, mit der man die Leute dann pädagogisch ansprechen kann. Und mit der man auch rechtssicher sanktionieren kann. Solange dies nicht der Fall ist, sind die Regeln nicht mehr als freiwillige Absichtserklärungen. Und wie gut die oft funktionieren wissen wir ja… Hier der Link zu meinem ursprünglichen Schreiben an den Landrat bzw. zum Blogeintrag mit Update.

Super, dass man sich die Zeit für eine ausführliche Antwort auf mein Schreiben genommen hat! Und das auch noch in angemessener Zeit – während Corona! Das ist leider kein Standard. Und das möchte ich mit einer Rückmeldung und ein paar Nachfragen wertschätzen.



Sehr geehrter Herr Spelthahn,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Juli bezüglich „Mindestabstände beim Überholen“.

Ich freue mich zu lesen, dass dem Radverkehr bzw. dem Schutz und der Förderung des Radverkehrs ein besonderes Interesse gelten soll. Ich würde zwar nicht unbedingt von einer „Mobilitätswende“ sprechen wollen (dazu bedürfte es in meinen Augen noch vieler weiterer und weit mutigerer Maßnahmen, die beherzt angegangen werden müssten), sehe aber genau wie Sie die Notwendigkeit, den „Stellenwert“ des nicht-motorisierten Verkehrs zu erhöhen.

„Das Fahrradfahren besitzt in Zeiten einer Mobilitätswende eine besondere Bedeutung und steht daher im Focus der Kreispolizeibehörde Düren, auch wenn die Sanktionsmöglichkeiten zum Teil eingeschränkt sind.“

Schreiben Wolfgang Spelthahn, 7. Juli 2020

Da die für einen echten Systemwechsel notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen zeitnah nicht geschaffen werden können und hierfür augenscheinlich auch diverse Voraussetzungen fehlen (aus meiner Sicht insbesondere Konzepte, Bewusstsein, Beschlüsse, (politischer) Wille, Mut und Öffentlichkeitsarbeit…) denke ich, es könnte hilfreich sein, auf dem Weg hin zur diffizilen „Mobilitätswende“ schon mit den Dingen anzufangen, die einerseits mit geringem Aufwand zu bewerkstelligen wären, die jedoch andererseits schon jetzt ganz konkrete, positive und sichtbare Beiträge zur Verkehrswende sowie hinsichtlich der Sicherheit unmotorisierter VerkehrsteilnehmerInnen leisten könnten.

Die Aufwertung des Rurufer-Radwegs ist so ein gutes Beispiel. Hierzu zähle ich aber insbesondere auch den angesprochenen Mindestabstand beim Überholen Pkw/Fahrrad. Da neben dem „Komfort-Faktor“ insbesondere der Sicherheitsaspekt ausschlaggebend dafür sein wird, wie viele Menschen zukünftig vom Pkw auf das Fahrrad umsteigen, denke ich, sollte das Thema „Überholabstände“ dringend aus der Theorie in die Praxis gebracht werden.

Sie schreiben, dass die Sanktionsmöglichkeiten zum Teil eingeschränkt seien, es aber bereits „Überlegungen“ für de Praxis gäbe.

„Der Verkehrsdienst Düren hat bereits Überlegungen zur Erstellung eines Überwachungskonzepts mittels Videoüberwachung für derartige Verstöße angestellt. Der Beweiswert kann letztlich erst vor Gericht festgestellt werden.“

Schreiben Wolfgang Spelthahn, 7. Juli 2020

Was ist mit „zum Teil eingeschränkt“ gemeint? Gibt es bereits praktizierte Möglichkeiten der Sanktionierung oder ist diese gar nicht möglich bzw. wird nicht praktiziert? Und welche Überlegungen sind dies konkret – falls diese Frage erlaubt ist. Wurde bereits ein Gerichtsverfahren „angestrengt“ bzw durchgeführt – auch um einen “Präzedenzfall“ zu haben? Es wäre doch sicherlich vorteilhaft, hierzu entsprechende „richterliche Rückendeckung“ zu haben, wenn Gesetzgeber schon keine entsprechenden Eichgesetze formulieren und beschließen können.

Bezugnehmend auf die StVO-Novelle (die ja aufgrund von „Formfehlern“ kurz nach Inkrafttreten schon wieder auf dem (scheinbar generellen) Prüfstand steht), begrüßen Sie anscheinend die gesetzliche Aufwertung der Abstandsregeln. Allerdings schreiben Sie auch, dass diese Regeln bis dato von Ihnen nur als „Empfehlungen“ gesehen wurden, was eher danach klingt, als ob diese Abstandskontrollen nicht so intensiv durchgeführt wurden, wie es die „besondere Bedeutung“ des Radverkehrs aus Radler-Sicht vielleicht erhoffen ließe.

Ich lasse mich da natürlich gerne korrigieren. Sie weisen ja auch bezüglich des ruhenden Verkehrs darauf hin, dass Verstöße sehr wohl geahndet werden, sofern die Situation dies zulässt, was ich auch nicht in Abrede stellen möchte. Vielleicht gibt es noch nicht ausgeschöpfte Potenziale, um die Häufigkeit der Situationen, die entsprechende Kontrollen zulassen, zu erhöhen. Beispielsweise durch mehr Präsenz von Polizei und Ordnungsamt auf Rädern.

„Damit wurden die Abstandsregelungen, die bislang nur den Charakter von Empfehlungen hatten, zum gesetzlichen Standard.“

Schreiben Wolfgang Spelthahn, 7. Juli 2020

Ist es aber nicht so, dass verschiedene Gerichte diesen „gesetzlichen Standard“ schon längst gesetzt haben und es einer Kommune/einem Kreis gut zu Gesicht stünde, diese Regeln entsprechend auch umzusetzen bzw. zu sanktionieren, falls sie nicht eingehalten werden?

Autofahrer müssen beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten, ab 90 km/h mindestens zwei Meter Abstand (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92).

In besonderen Situationen wie bei Steigungen (OLG Frankfurt/ Main, Az. 2 Sa 478/80) oder der Mitnahme eines Kindes auf dem Fahrrad sind ebenfalls zwei Meter erforderlich (OLG Karlsruhe, 10 U 102/88).

Gerichts-Urteile

Immerhin geht es ganz konkret um die Sicherheit von Radfahrenden und ganz allgemein auch um die vielfach erklärte besondere Förderung des Radverkehrs auf unserem Weg in Richtung Verkehrswende, lebenswerte Räume und Vision Zero. Müssen „neue“ Regeln nicht auch besser auf diesem Weg „kommuniziert“ werden, wenn schon die Pressearbeit nicht gut angekommen ist, wie Sie schreiben.

„Leider war die entsprechende Pressearbeit in den Medien kaum wahrnehmbar.“

Schreiben Wolfgang Spelthahn, 7. Juli 2020

Vielen Dank für den Hinweis auf das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste. Ich hoffe, auch dort weitere Auskunft bezüglich des aktuellen Stands bei standardisierten bzw. praxistauglichen Messverfahren zu erhalten, die über die Information hinausgehen, dass es diese Verfahren nicht gibt.

„Ihre Anfrage bezüglich möglicher Verkerhsüberwachungstechnik habe ich an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche, Dezernat 44, Verkehrsangelegenheiten, weitergeleitet. Von dort erfolgte der Hinweis, dass Verkehrsüberwachungsgerät der Eichpflicht unterliegt und nach dem deutschen Eichgesetz derzeit kein Gerät die erforderlichen Voraussetzungen für die Eichung erfüllt.“

Schreiben Wolfgang Spelthahn, 7. Juli 2020

Sie schreiben ferner, dass die Verkehrsunfalllage sowie die Mobilität von Radfahrenden regelmäßig in verschiedenen Gremien thematisiert werden und erwähnen hierbei auch die Unfallkommission. Meines Wissens bemüht sich die Bürgerinitiative ProRad Düren seit geraumer Zeit vergeblich darum, einen Platz in der Unfallkommission zu erhalten. Wäre es mit Hinblick auf „besondere Förderung“ und „Fokus“ auf den Radverkehr nicht sinnvoll und fördernd, Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, sehr viel Praxiserfahrung und „Insider-Wissen“ mit sich bringen, in diese Kommission einzubinden anstatt sie auszugrenzen? Würde dies nicht auch ein Signal in die Bürgerschaft senden, das doch politisch unbedingt gewünscht ist (Bürgerbeteiligung)?

In diesem Schreiben möchte ich mich auf das Thema „Mindestabstände“ beschränken und nicht auf Datenschutz und ruhenden Verkehr eingehen. Allerdings stellt sich mir noch die Frage nach der unrechtmäßigen Beschilderung zum Nachteil der Radfahrenden. Auch wenn dies nicht in Ihrer Zuständigkeit liegt, frage ich mich, ob man diesen Zustand einfach hinnehmen muss oder ob es nicht Möglichkeiten gibt, hier für Regelkonformität zu sorgen, wenn dies schon bei den Überholabständen, Falschparkenden etc. nicht in ausreichendem Maße möglich ist.

„Die Überwachung des ruhenden Verkehrs gestaltet sich insofern schwierig, als dass an verschiedenen Stellen, die Beschilderung nicht StVO-konform ist.“

Schreiben Wolfgang Spelthahn, 7. Juli 2020

Zuletzt möchte ich noch einmal ganz kurz auf das Thema nicht funktionierende Öffentlichkeitsarbeit zu sprechen kommen. Könnte ein Teil des Problems auch sein, dass die Art und Weise, in der Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, zu überdenken ist? Ich denke hierbei ganz konkret an ein Plakat, das mehrere Wochen großformatig vor dem Kreishaus hing und ein klassisches Klischee bediente anstatt den Mehrwert des Radfahrens zu betonen.


Mit Klischees zur Verkehrswende?

Ob solche Bilder der „Mobilitätswende“ eher förderlich oder schädlich sind, lässt sich wohl nicht evaluieren. Mein Gefühl als (korrekt fahrender) Radler, der täglich sehr negative Erfahrungen mit dem innerstädtischen MIV macht, war zumindest kein sehr positives, wenn ich die Bismarckstraße entlang fuhr.

Mit freundlichen Grüßen…


Update, 29.12.2020:
Eine Antwort auf meine Email ist ausgeblieben. War dem Kreis Düren nicht wichtig genug.


Und welche nicht eichfähigen Geräte werden getestet? Tut sich da was?