Die „Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ steht – kaum veröffentlicht und in Kraft getreten – schon wieder auf dem Prüfstand.

Zu den „Verhältnismäßigkeiten“, mit denen argumentiert wird, hatte ich ja schon mal etwas geschrieben.

Die AfD prescht mal wieder mit waghalsigen „Argumentationen“ vor, die FDP ist da natürlich direkt mit im Boot. Die CDU gibt sich versöhnlich und will „nur“ an die Fahrverbote von Rasern ran… Toll!

An dieser Stelle füge ich gerne nochmal die legendäre Rede von Dr. Dirk Spaniel (AfD) ein. (Quelle: bundestag.de)


Quelle: Deutscher Bundestag


Und ganz Autodeutschland steht Kopf, weil ja so viele Führerscheine = Arbeitsplätze = Existenzen auf einmal auf dem Spiel stehen.

Quelle: Open Petition
Quelle: Open Petition
Quelle: Mobil in Deutschland

Simpler Vorschlag: Einfach an die Regeln halten?


Update
So schnell kann es gehen:
adac.de, 01.07.2020
Spiegel Online, 02.07.2020, 15.30 Uhr:

StVO-Novelle: Neue Fahrverbote sind unwirksam

Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die neuen Fahrverbotsregeln unwirksam. Das neue Gesetz war im April in Kraft getreten. Nach Auffassung der ADAC Rechtsexperten ist die StVO-Novelleteilweise ungültig. Ursprünglich vorgesehene Fahrverbote können nicht verhängt werden.

Quelle: adac.de

Strafen für Raser
Saarland setzt neue Fahrverbotsregel aus

Das Saarland wendet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder den alten Strafkatalog an. Bei der neuen, verschärften Regelung gebe es rechtliche Unsicherheiten. Andere Länder könnten nachziehen.

Quelle: spiegel.de

STREIT UM REGELN IM VERKEHR:
„Raserei ist Todesursache Nummer eins auf unseren Straßen“

Update:
Die Farce geht weiter…

Scheuer wollte ursprünglich die Rücknahme des Fahrverbots in eine weitere StVO-Novelle einfügen, die im Herbst kommen soll. Angesichts der neuen Rechtsunsicherheit soll es nun schon in der nächsten Woche Gespräche zwischen Bund und Ländern geben, um möglichst rasch eine Lösung zu finden. Dabei muss auch geklärt werden, ob und inwieweit die übrigen StVO-Änderungen derzeit weiter gelten.

Quelle: faz.net