Fachamt und Behörden prüfen so lange, bis ein Grund gefunden wird, positive Entwicklung & Infrastruktur für den Radverkehr nicht umsetzen zu können. So geht „nachhaltige Mobilität“ in Düren!
„Vor gut vier Jahren hatten wir um Prüfung der Installation eines grünen Abbiegepfeils für Radfahrende gebeten. Der soll Radelnden erlauben, auch bei roter Ampel von der Neuen Jülicher Straße auf die Veldener Straße in Richtung Birkesdorf abzubiegen.“
So begann mein letzter Blogbeitrag zum Thema Grünabbiegepfeil.
Mehrere Jahre haben sich die Zuständigen Zeit genommen, um den offenbar höchst komplexen Sachverhalt (nicht) zu prüfen. Mitte August 2024 wurde tatsächlich ein Zwischenstand mitgeteilt:
„Ich lasse den Sachverhalt aktuell von den Kollegen der Straßenverkehrsbehörde prüfen. Die Voraussetzungen gemäß VwV-StVO 2021 sind aus meiner Sicht ebenfalls erfüllt.
Ich werde Sie über das Ergebnis der Kollegen informieren.“
Dann, nach einer vermutlich extrem aufwändigen und gewissenhaften Evaluation des Sachverhalts, gab es am 4. März dieses Jahres (natürlich erst auf erneute Rückfrage) doch noch eine Rückmeldung vom zuständigen Amt für Tiefbau und Grünflächen (Amt 66). Sogar eine positive. Man hörte und staunte:
„Die Prüfung (Anm.: durch die Straßenverkehrsbehörde) ist soweit abgeschlossen. Die Anordnung muss jedoch noch verfasst werden.“
Das Ding ist durch, alles Weitere ist nur noch eine kleine Formalie! Unglaublich! An manchen Stellen lassen sich vielleicht doch minimale Verbesserungen erzielen – zumindest wenn sie von der Zivilgesellschaft angestoßen werden.
Toll! Der allererste Grünabbiegepfeil für den Radverkehr in Düren kann kommen! Natürlich musste man realistisch bleiben und davon ausgehen, dass es nochmal etliche Monate dauern würde, bis eine entsprechende Anordnung verfasst werden könnte. Dann nochmal ein paar Monate, um das passende Schild zu besorgen. Und weitere Monate, um es mit ein paar Schrauben an der Ampel zu befestigen… Geschenkt!
Aber dann erreichte mich am 22. Juli das Protokoll des Mobilitätsforums, das zwei Wochen vorher in Form einer kleinen Radtour durch Düren, zu der ich auch eingeladen war, stattgefunden hatte. Dort war zu lesen, dass das Amt 66 die Causa Grünpfeil geprüft habe. Nichts Neues, dachte ich mir, schließlich hatte man mir das Ergebnis der Prüfung ja bereits Monate zuvor mitgeteilt:
„Die Prüfung (Anm.: durch die Straßenverkehrsbehörde) ist soweit abgeschlossen. Die Anordnung muss jedoch noch verfasst werden.“
Beim Weiterlesen stellte sich jedoch heraus, dass das mir mitgeteilte (positive) Prüfungsergebnis offenbar nicht dem nun via internem Protokoll mitgeteilten Ergebnis der (neuerlichen?) Prüfung entspricht. Im Gegenteil kommt das Fachamt (oder die Straßenverkehrsbehörde?) jetzt nämlich zu dem Ergebnis, dass die Installation des Grünpfeilschildes eben NICHT möglich sei.
Seltsam. Nicht nur, dass mir das Fachamt am 4. März mitgeteilt hatte, dass die Sache abschließend (positiv) geprüft worden sei und nur noch die entsprechende Anordnung fehlen würde. Außerdem hatte man mir doch versichert: „Sobald ich Näheres dazu höre, melde ich mich bei Ihnen.“
Nun stellt es sich also so dar, dass die abschließende Prüfung, über deren (positives) Ergebnis ich Anfang März informiert wurde, entweder gar nicht so stattgefunden hat, oder dass sie trotz der vielen Zeit, die man sich dafür genommen hatte, so schlecht durchgeführt wurde, dass eine erneute Prüfung notwendig erschien. (Während es selbstverständlich nicht notwendig erschien, jemanden darüber zu informieren…)
Und im Rahmen dieser neuerlichen Prüfung wurde mal wieder – Überraschung! – ein Passus gefunden, der positive Fahrrad-Infrastruktur verunmöglicht. Ein Passus, der bei der ersten Prüfung entweder fachmännisch übersehen wurde, oder den es zu dem Zeitpunkt noch nicht gab? (Begründung: Da gibt es ja schon einen Pfeil für den Autoverkehr. Der muss da bleiben, es darf kein anderer und auch kein weiterer da hin!)
Am 24. Juli habe ich dann nochmal beim Fachamt nachgehakt:
Guten Tag Frau XYZ,
mit Erstaunen musste ich dem Protokoll des vergangenen Mobilitätsforums entnehmen, dass der Grünabbiegepfeil Neue Jülicher Ecke Veldener offensichtlich – entgegen Ihrer Aussage vom 4. März (siehe unten) – doch nicht installiert werden kann. Wie kommt es zu dieser Widersprüchlichkeit? Hat sich an der Rechtslage seit März etwas verändert?
Es tut mir leid, das so sagen zu müssen, aber es drängt sich der Eindruck auf, dass in Düren – entgegen der Kernaussagen bzw. Kernzielen bspw. des Klimaschutzteilkonzepts Klimafreundliche Mobilität in Düren, des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW sowie des Nationalen Radverkehrsplans – mit erstaunlichem Erfolg Schlupflöcher gefunden werden, um Maßnahmen zum Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu verunmöglichen (siehe auch das Rechtsgutachten zum Gehwegparken). Die (teils neuen) Möglichkeiten der Regelwerke zu Gunsten nachhaltiger Mobilität scheinen hingegen jedoch nicht in den städtischen/landesweiten/nationalen Beschlüssen angemessener Form genutzt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen…
Keine Reaktion.
Erneute Nachfrage am 30. August.
Keine Reaktion.
Erneute Bitte um Stellungnahme heute am 27. September.
Fortsetzung folgt…

27. September 2025 um 15:53 Uhr
Ich weiß überhaupt nicht an was es liegt, aber irgendwie kann mich hier in Düren nichts mehr schocken – wenn die Verwaltung im Spiel ist
5. Oktober 2025 um 16:00 Uhr
…als ob die sogenannte „Verkehrspolitik“ nicht schon schlimm genug wäre. 🥳