Hurra! Anlage 14 (zu § 34 Absatz 4) ist da!

(Alles von hier geklaut.)

Wir können endlich anfangen, die zur Teilnahme an der Bundestagswahl #BTW21 notwendigen Unterschriften zu sammeln. Ohne die käme unser Bundestags- und Kanzlerkandidat leider nicht auf den Stimmzettel. So will es das Parteiengesetz. Siehe unten…

Ausdrucken, ausfüllen, wohlfühlen…

Mit großer Freude und Begeisterung stellen wir Euch hier extrem nutzerXfreundlich die Anlage 14 zur Verfügung. Druckt Euch das Meisterwerk deutschen Bürokratismusses aus und befolgt die folgende, sehr gute Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Formblatt ausdrucken: Bitte die Seiten 1 und 2 beidseitig drucken oder sie zusammenheften.

Die erste Seite bitte mit der zweiten Seite (Datenschutzhinweise)
beidseitig ausdrucken oder zusammenheften.
Seite zwei gehört zur ersten Seite.

Und wohin damit?

Die ausgefüllte Anlage 14 könnt Ihr jederzeit bei einem PARTEI-Mitglied Eures Vertrauens loswerden.

Oder Ihr nehmt Kontakt zu uns auf und wir vereinbaren eine konspirative Übergabe: Schreib uns!

Oder Ihr verschickt sie an:
Die PARTEI KV Düren
Stephan Stass
Gartenstraße 1
52445 Landgemeinde Titz

Vielen Dank!


Hier nochmal unsere Pressemitteilung, die dann demnächst – dank Eurer Unterstützungsunterschriften – auch veröffentlicht wird. (So interpretieren wir zumindest die Rückmeldung der Lokalpresse.)

Wieso, weshalb, warum und wie?

Aufgrund der Corona-Pandemie wird die folgende Regel (bzw. Zahl von 200) angepasst, sodass wir zur BTW21 nur noch 50 Unterschriften sammeln müssen. Das ist schon beschlossene Sache und wird wohl die Tage auch veröffentlicht.

Kreiswahlvorschläge nicht etablierter Parteien, also solcher Parteien die derzeit weder im Bundestag noch in einem Landtag seit dessen letzter Wahl ununterbrochen aufgrund eigener Wahlvorschläge mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, sowie Kreiswahlvorschläge von einzelnen Wahlberechtigten oder von Wählergruppen benötigen persönliche und handschriftliche Unterstützungsunterschriften von mindestens 200 (Anmerkung: siehe oben – nur noch 50!) im Wahlkreis wahlberechtigten Personen.

Dazu muss das Formblatt nach Anlage 14 zur Bundeswahlordnung (BWO) verwendet werden, das bei der jeweiligen Kreiswahlleitung kostenlos erhältlich ist. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers oder der Bewerberin durch die Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden, andernfalls sind die Unterschriften ungültig.

Mit der Unterschrift muss eine Bescheinigung der Gemeindebehörde eingereicht werden, wonach der oder die Unterzeichnende in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Auslandsdeutsche müssen dazu Anlage 2 zur BWO ausfüllen.
Die Unterstützungsunterschriften werden von der Partei gesammelt und müssen mit dem Wahlvorschlag bei der zuständigen Wahlleitung bis spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Original eingereicht werden.

Eine wahlberechtigte Person darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen, Unterschriften auf weiteren Kreiswahlvorschlägen sind ungültig. Dagegen ist es zulässig, sowohl einen Kreiswahlvorschlag als auch eine Landesliste zu unterstützen. Die Vorschläge müssen nicht von demselben Wahlvorschlagsträger, also derselben Partei, stammen.

QUELLE: DER BUNDESWAHLLEITER